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1C_570/2014

Volksabstimmung vom 30. November 2014 über die Volksinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung) "; Nichteintretensentscheid,

Bundesgericht · 2014-12-12 · Deutsch CH
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Dispositiv
  1. Die Beschwerde im Verfahren 1C_570/2014 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Regierungsrat des Kantons Aargau und der Schweizerischen Bundeskanzlei schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

1C_570/2014

Verfügung vom 12. Dezember 2014

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Fonjallaz, Präsident,

Gerichtsschreiber Bopp.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Beschwerdeführer,

gegen

Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5000 Aarau.

Gegenstand

Volksabstimmung vom 30. November 2014 über die Volksinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung) "; Nichteintretensentscheid,

Beschwerde gegen die Verfügung vom 27. November 2014 des Regierungsrats des Kantons Aargau.

In Erwägung,

dass A.________ seine am 28. November 2014 betreffend Volksabstimmung vom 30. November 2014 ("Abschaffung der Pauschalbesteuerung") erhobene Beschwerde mit Schreiben vom 3. Dezember 2014 zurückgezogen hat;

dass bei den gegebenen Verhältnissen davon abgesehen werden kann, Gerichtskosten zu erheben;

wird verfügt:

1.

Die Beschwerde im Verfahren 1C_570/2014 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Regierungsrat des Kantons Aargau und der Schweizerischen Bundeskanzlei schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 12. Dezember 2014

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Fonjallaz

Der Gerichtsschreiber: Bopp