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1C_546/2010

Bauen ausserhalb der Bauzone (Bienenhaus),

Bundesgericht · 2011-01-18 · Deutsch CH
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Dispositiv
  1. Die Beschwerde im Verfahren 1C_546/2010 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Grindel, der Baukommission Grindel, dem Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn und dem Bundesamt für Raumentwicklung schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

1C_546/2010

Verfügung vom 18. Januar 2011

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Fonjallaz, Präsident,

Gerichtsschreiber Bopp.

Verfahrensbeteiligte

X.________,

Beschwerdeführer,

gegen

Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rechtsdienst, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn,

Römisch-Katholische Kirchgemeinde Grindel,

Baukommission Grindel.

Gegenstand

Bauen ausserhalb der Bauzone (Bienenhaus),

Beschwerde gegen das Urteil vom 4. November 2010 des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn.

In Erwägung,

dass X.________ seine gegen das am 4. November 2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn erhobene Beschwerde mit Eingabe vom 14. Januar 2011 zurückgezogen hat;

dass es sich rechtfertigt, für das bundesgerichtliche Verfahren keine Kosten zu erheben;

wird verfügt:

1.

Die Beschwerde im Verfahren 1C_546/2010 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Grindel, der Baukommission Grindel, dem Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn und dem Bundesamt für Raumentwicklung schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 18. Januar 2011

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Fonjallaz Bopp