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1C_542/2008

Verweigerung der erleichterten Einbürgerung,

Bundesgericht · 2009-02-11 · Deutsch CH
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Dispositiv
  1. Die Beschwerde im Verfahren 1C_542/2008 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin, dem Bundesamt für Migration und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

1C_542/2008

Verfügung vom 11. Februar 2009

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Féraud, Präsident,

Gerichtsschreiber Bopp.

Parteien

X.________, Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt Stefan La Ragione,

gegen

Bundesamt für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern.

Gegenstand

Verweigerung der erleichterten Einbürgerung,

Beschwerde gegen das Urteil vom 15. Oktober 2008

des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung III.

In Erwägung,

dass X.________ gegen das am 15. Oktober 2008 betreffend Verweigerung der erleichterten Einbürgerung ergangene Urteil der Abteilung III des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben hat;

dass sie die Beschwerde mit Schreiben vom 9. Februar 2009 zurück-gezogen hat;

dass es sich unter den gegebenen Umständen rechtfertigt, für das vorliegende Verfahren keine Kosten zu erheben;

verfügt der Präsident:

1.

Die Beschwerde im Verfahren 1C_542/2008 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin, dem Bundesamt für Migration und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 11. Februar 2009

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Bopp