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1C_509/2009

Grosser Rat; Rücktritt und Ersatz,

Bundesgericht · 2009-12-07 · Deutsch CH
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Dispositiv
  1. Das Verfahren 1C_509/2009 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Regierungsrat des Kantons Bern schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 1/2}

1C_509/2009

Verfügung vom 7. Dezember 2009

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Féraud, Präsident,

Gerichtsschreiber Pfäffli.

Parteien

- Werner Salzmann,

- Heinz Siegenthaler,

Beschwerdeführer,

gegen

Ueli Lehmann, Beschwerdegegner.

Gegenstand

Grosser Rat; Rücktritt und Ersatz,

Beschwerde gegen den Beschluss vom 28. Oktober 2009 des Regierungsrats des Kantons Bern.

In Erwägung,

dass Werner Salzmann und Heinz Siegenthaler mit Eingabe vom 11. November 2009 (Postaufgabe 16. November 2009) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Bern vom 28. Oktober 2009 erhoben haben;

dass die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 2. Dezember 2009 ihre Beschwerde vom 11./16. November 2009 zurückgezogen haben;

dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist;

dass auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet werden kann;

verfügt der Präsident:

1.

Das Verfahren 1C_509/2009 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Regierungsrat des Kantons Bern schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 7. Dezember 2009

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Pfäffli