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1C_335/2007

Kredit für Umbau Pfingstweidstrasse,

Bundesgericht · 2007-11-28 · Deutsch CH
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Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Das Verfahren 1C_335/2007 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

E. 2 Es werden keine Kosten erhoben.

E. 3 Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 28. November 2007

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Pfäffli

Dispositiv
  1. Das Verfahren 1C_335/2007 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

1C_335/2007

Verfügung vom 28. November 2007

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Féraud, Präsident,

Gerichtsschreiber Pfäffli.

Parteien

- X.________,

- Y.________,

Beschwerdeführer, beide vertreten durch Rechtsanwalt Markus Bischoff,

gegen

Kanton Zürich, handelnd durch den Regierungsrat

des Kantons Zürich, dieser vertreten durch die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Neumühlequai 10, Postfach, 8090 Zürich.

Gegenstand

Kredit für Umbau Pfingstweidstrasse,

Beschwerde gegen den Beschluss vom 10. September 2007 des Regierungsrats des Kantons Zürich.

In Erwägung:

dass X.________ und Y.________ mit Eingabe vom 5. Oktober 2007 Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Zürich betreffend den "Kredit für Umbau Pfingstweidstrasse" erhoben haben;

dass X.________ und Y.________ mit Schreiben vom 23. November 2007 ihre Beschwerde vom 5. Oktober 2007 zurückgezogen haben;

dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist;

dass keine Kosten zu erheben sind;

verfügt der Präsident:

1.

Das Verfahren 1C_335/2007 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 28. November 2007

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Pfäffli