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1C_294/2021

Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 betreffend Covid-19-Gesetz.

Bundesgericht · 2021-05-21 · Deutsch CH
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Dispositiv
  1. Das Verfahren 1C_294/2021 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin und der Bundeskanzlei schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

1C_294/2021

Verfügung vom 21. Mai 2021

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Chaix, präsidierendes Mitglied,

Gerichtsschreiber Pfäffli.

Verfahrensbeteiligte

Kyriakoula Topaloudis,

Beschwerdeführerin,

gegen

Bundeskanzlei,

Bundeshaus West, 3003 Bern.

Gegenstand

Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 betreffend Covid-19-Gesetz.

In Erwägung,

dass Kyriakoula Topaloudis mit Eingabe vom 18. Mai 2021 (Postaufgabe 19. Mai 2021) Beschwerde gegen die Eidgenössische Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 betreffend Covid-19-Gesetz erhoben hat;

dass die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 20. Mai 2021 ihre Beschwerde zurückgezogen hat;

dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist;

dass auf eine Kostenauflage zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 BGG);

verfügt das präsidierende Mitglied :

1.

Das Verfahren 1C_294/2021 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin und der Bundeskanzlei schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 21. Mai 2021

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Chaix

Der Gerichtsschreiber: Pfäffli