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1C_136/2011

Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung,

Bundesgericht · 2011-06-10 · Deutsch CH
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Dispositiv
  1. Die Beschwerde im Verfahren 1C_136/2011 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Bundesamt für Migration und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

1C_136/2011

Verfügung vom 10. Juni 2011

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Fonjallaz, Präsident,

Gerichtsschreiber Bopp.

Verfahrensbeteiligte

X.________,

vertreten durch Rechtsanwalt Patrick Stutz,

Beschwerdeführer,

gegen

Bundesamt für Migration.

Gegenstand

Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung,

Beschwerde gegen das Urteil

des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung III,

vom 4. Januar 2011.

In Erwägung,

dass X.________ seine gegen das am 4. Januar 2011 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erhobene Beschwerde mit Eingabe vom 8. Juni 2011 zurückgezogen hat;

dass es sich rechtfertigt, für das bundesgerichtliche Verfahren keine Kosten zu erheben;

wird verfügt:

1.

Die Beschwerde im Verfahren 1C_136/2011 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Bundesamt für Migration und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. Juni 2011

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Fonjallaz Bopp