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1B_597/2022

Strafverfahren.

Bundesgericht · 2022-12-07 · Deutsch CH
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Dispositiv
  1. Das Verfahren 1B_597/2022 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

1B_597/2022

Verfügung vom 7. Dezember 2022

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Jametti, präsidierendes Mitglied,

Gerichtsschreiber Pfäffli.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Beschwerdeführer.

Gegenstand

Strafverfahren.

In Erwägung,

dass A.________ mit Eingaben vom 10. und 16. November 2022 Beschwerde in Sachen Kantonspolizei Zürich erhoben hat;

dass der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. Dezember 2022 seine Beschwerde zurückgezogen hat;

dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist;

dass auf eine Kostenauflage zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 BGG);

verfügt das präsidierende Mitglied:

1.

Das Verfahren 1B_597/2022 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 7. Dezember 2022

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Jametti

Der Gerichtsschreiber: Pfäffli