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1B_259/2007

Ausstand

Bundesgericht · 2007-12-06 · Deutsch CH
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Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Das Verfahren 1B_259/2007 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

E. 2 Es werden keine Kosten erhoben.

E. 3 Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht St. Gallen, Kantonsgerichtspräsident, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 6. Dezember 2007

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Pfäffli

Dispositiv
  1. Das Verfahren 1B_259/2007 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht St. Gallen, Kantonsgerichtspräsident, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

1B_259/2007

Verfügung vom 6. Dezember 2007

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Féraud, Präsident,

Gerichtsschreiber Pfäffli.

Parteien

X.________, Beschwerdeführer, vertreten

durch Rechtsanwalt Werner Lugauer,

gegen

Dominik Weiss, Gerichtspräsident am Kreisgericht Alttoggenburg-Wil, Weierstrasse 9, 9500 Wil, Beschwerdegegner.

Gegenstand

Ausstand,

Beschwerde gegen den Entscheid vom 8. Oktober 2007 des Kantonsgerichts St. Gallen, Kantonsgerichtspräsident.

In Erwägung:

dass X.________ mit Eingabe vom 13. November 2007 Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen vom 8. Oktober 2007 erhoben hat;

dass X.________ mit Schreiben vom 4. Dezember 2007 seine Beschwerde vom 13. November 2007 zurückgezogen hat;

dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist;

dass keine Kosten zu erheben sind;

verfügt der Präsident:

1.

Das Verfahren 1B_259/2007 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht St. Gallen, Kantonsgerichtspräsident, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 6. Dezember 2007

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Pfäffli