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126 Strafgesetzbuch. N° 30. Ehefrau zur Annahme einer neuen Arbeitsstelle zu bewe- gen. Liegt ein Strafmilderungsgrund im Sinne des Art. 64 StGB nicht vor, so können auch die Art. 63 und 65 StGB nicht verletzt sein. Die ausgefällte Gefängnisstrafe ent- spricht dem in Art. 201 StGB angedrohten Mindestmass. Auch die Einstellung in der bürgerlichen Ehrenfähigkeit wird von dieser Bestimmung vorgeschrieben. Dass sie dem Masse nach offensichtlich zu hart sei, behauptet der Be- schwerdeführer mit Recht nicht. Demnach erkennt der Kassationshof: Die Nichtigkeitsbeschwerde wird abgewiesen.
30. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 9. Oktober 1953 i. S. Spillmann gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn. Art. 204 StGB. Wann ist ein Gegenstand unzüchtig? Art. 204 OP. Quand un objet est-il obscene ? Art. 204 OP. Quando un oggetto ha carattere osceno ? Der Beschwerdeführer bestreitet, dass die Gegenstände, deren Vernichtung das Amtsgericht angeordnet hat, im Sinne von Art. 204 Ziff. 3 StGB unzüchtig seien ; diese Eigenschaft hätten nur pornographische, an die niedrigsten Instinkte appellierende, an Beischlaf, beischlafsähnliche Handlungen, unzüchtiges Benehmen und Berühren erin- nernde Darstellungen. Diese Auffassung hält nicht stand. Der Begriff« unzüch- tig J> wird unter anderem auch in Art. 188, 189 Abs. 2, 190 Abs. 2, 191 Ziff. 2, 192 Ziff. 2 und 193 Abs. 2 StGB ver- wendet. Das Bundesgericht hat ihn in Auslegung dieser Bestimmungen stets dahin verstanden, dass eine Handlung dann unzüchtig sei, wenn sie den geschlechtlichen Anstand ~ 1 Strassenverkehr. N• 31. 127 verletze, indem sie in nicht leicht zu nehmender Weise gegen das Sittlichkeitsgefühl verstosse (BGE 78 IV 163 und dort angeführte Urteile). Was im Sinne dieser Um- schreibung unzüchtig ist, erfüllt auch den Begriff des Unzüchtigen nach Art. 204, da diese Bestimmung wie jene zum Schutze der Sittlichkeit erlassen worden ist (vgl. Über- schrift zum fünften Titel), also jedenfalls den Anstand in jeder Hinsicht auch in geschlechtlichen Dingen, wenn nicht sogar noch in anderer Richtung wahren will. Dass die romanischen Texte in Art. 188 ff. die unzüchtige Handlung als (( acte contraire a la pudeur )) bezw. (( atto di libidine )) bezeichnen, in Art. 204 dagegen von > bezw. << oggetti osceni » sprechen, gibt nicht Anlass zu einer engeren Auslegung. Ein Gegenstand, der in nicht leicht zu nehmender Weise gegen den geschlechtlichen Anstand ver- stösst, ist auch obszön {obscene, osceno). Offen bleiben kann, ob dieser Begriff nicht sogar die Anwendung des Art. 204 StGB auf Gegenstände gestattet, die an die Aus- sonderung von Kot usw. erinnern. Vgl. auch Nr. 32 (Rechtsirrtum). - Voir aussi no 32. II. STRASSENVERKEHR CIRCULATION ROUTIERE
31. Urteil des Kassationshofes vom 2. Oktober 1953
i. S. Polizeiriehteramt der Stadt Zürich gegen Gautsehi.
l. Art. 9 Abs. 3 MFG, Art. 35 Abs. 3 MFV. Der Führerausweis für leichte Motorwagen berechtigt nicht zur Führung von Motorrädern (Erw. 1).
2. Art. 14 Abs. 1 MFG, Art. 60 Abs. 3 MFV. Der Motorradfähr- schüler hat sich auf allen Fahrten von einer Person mit Führer-