Liegenschaftsunterhalt / Kosten für Ersatz eines von Anfang an mangelhaften Schwimmteichs durch ein konventionelles Schwimmbecken sind nicht als Liegenschaftsunterhalt abziehbar (bestätigt durch VGE 100 2020 41 vom 25.6.2021) | die kantonalen Steuern
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Bern Steuerrekurskommission 10.12.2019 100 2018 595 Berne Commission des recours en matière fiscale 10.12.2019 100 2018 595 Berna Steuerrekurskommission 10.12.2019 100 2018 595
Liegenschaftsunterhalt / Kosten für Ersatz eines von Anfang an mangelhaften Schwimmteichs durch ein konventionelles Schwimmbecken sind nicht als Liegenschaftsunterhalt abziehbar (bestätigt durch VGE 100 2020 41 vom 25.6.2021) | die kantonalen Steuern
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