Hobbymässige Haltung von zwei Pferden ist in der Wohnzone in ländlichen Gebieten zonenkonform. Der Auslauf für die Pferde darf aber nicht in der landwirtschaftszone erstellt werden | Kappelen
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Bern Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion 19.10.2012 110 2012 48 Berne Autorités administratives Direction des travaux publics et des transports 19.10.2012 110 2012 48 Berna Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion 19.10.2012 110 2012 48
Hobbymässige Haltung von zwei Pferden ist in der Wohnzone in ländlichen Gebieten zonenkonform. Der Auslauf für die Pferde darf aber nicht in der landwirtschaftszone erstellt werden | Kappelen
Bern Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion Berne Autorités administratives Direction des travaux publics et des transports Berna Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion Heidi Wiestner