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Information Brexit: e-dec Import & Export, NCTS

Bazg · 2020-12-18 · Deutsch CH
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Direktionsbereich Grundlagen Sektion Zollveranlagung

Bern, 18.12.2020

Information e-dec Import & Export, NCTS Brexit

1 Ausgangslage Am 31. Dezember 2020 um Mitternacht (Schweizer Zeit) endet die sog. «Übergangsphase», die seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland (UK) aus der Europäischen Union (EU) gilt. Ab 01. Januar 2021 ist UK nicht mehr Teil des europä- ischen Binnenmarktes und der Zollunion. Allerdings wird Nordirland in Zollsachen so behan- delt werden, als gehöre es weiterhin zur Zollunion mit der EU. Weiter wird UK am 1. Januar 2021 dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versand- verfahren (gVV) als selbständige Vertragspartei beitreten (vgl. Publikation vom 30.1.2020). 2 Grundsätze der Zollanmeldung Für Zollanmeldungen (Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr) von/nach UK (inkl. Sendungen nach Nordirland), welche an ein Frachtsystem der EZV übermittelt werden, gelten ab 01. Januar 2020 die folgenden Grundsätze:  Es ist ausnahmslos das Länderkürzel GB zu verwenden.  Sicherheitsdaten1 für Ausfuhren nach GB sind Pflicht. 3 Neue Ländercodes Eurostat legte für Grossbritannien nebst dem bisherigen Ländercode GB zusätzlich die Län- dercodes XI und XU fest und wird diese in der Aussenhandelsstatistik der EU-Mitglieder se- parat ausweisen.

 GB = UK inkl. Nordirland  XI = Nordirland  XU = UK ohne Nordirland

Auf die schweizerische Aussenhandelsstatistik hat dies keine Auswirkungen.

1 Die seit dem 01. Januar 2011 geltenden zollrechtlichen Sicherheitsmassnahmen im Handelswaren- verkehr sind im Dokument Zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen im Handelswarenverkehr – Voraus- anmeldung Sicherheit / Gefahrenabwehr beschrieben.

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3.1 Verwendung von Zollstellen in Nordirland im Versandverfahren NCTS Zollstellen in Nordirland erhalten eine neue Nummerierung (z.B. XI000001). Die angepassten Zollstellen-Stammdaten werden Ende Dezember 2020 publiziert. 4 Währungscode für Rechnungen in GBP Für Rechnungen in GBP wurde bisher der Währungscode 3 (andere Währungen der EU) im Feld «Rechnungswährung» in e-dec und NCTS verwendet. Ab sofort, d.h. bereits während der laufenden Brexit-Übergangsphase, ist für Rechnungen in GBP der Währungscode 5 (andere) zu verwenden. Die R-25 Ziffer 2.3.14.1 wurde entspre- chend angepasst.