Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Form. 15.48 d BAZG 01.2022
1. Januar 2022
Merkblatt Eigener Gebrauch von unverzollten Firmenfahrzeugen durch Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz
1 Allgemeines Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, dürfen Sie grundsätzlich kein unverzolltes Fahrzeug im Inland benutzen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in wenigen, streng geregelten Fällen zulässig. Für Firmenfahrzeuge besteht eine solche Ausnahme ge- stützt auf Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 164 Absatz 2 der Zollverordnung (ZV; SR 631.01). 2 Begriffe Firmenfahrzeug: Unverzolltes Strassenfahrzeug, das eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland von ihrer im Ausland ansässigen Arbeitgeberin zur Verfügung gestellt bekommt. Unverzolltes Fahrzeug: Fahrzeug, das nicht im zollrechtlich freien Verkehr der Schweiz steht (ausländisches Fahrzeug; mit ausländischen Kontrollschildern ausge- rüstet). 3 Zulässige Fahrten Firmenfahrzeuge dürfen Sie nur für folgende Fahrten einsetzen: Fahrten im Ausland Grenzüberschreitende Fahrten im Auftrag der Arbeitgeberin Fahrten zum eigenen Gebrauch zwischen dem Arbeitsort im Ausland und dem Woh- nort im Inland (Arbeitsweg) Gelegentliche Fahrten im Auftrag der Arbeitgeberin zwischen dem Wohnort und ei- nem Einsatzort im Inland mit anschliessender Rückfahrt ins Ausland (z. B. Arbeitsbe- ginn bei einem Schweizer Kunden) Private Fahrten im Inland — z. B. für Ferien und Freizeit — sind hingegen nicht zulässig.
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4 Bewilligung für einen vereinfachten Grenzübertritt (Formular 15.30) Mit einem Firmenfahrzeug dürfen Sie nicht formlos in die Schweiz einreisen. Sie müssen vor der ersten Einreise mit dem Fahrzeug bei einer besetzten Zollstelle eine sogenannte Bewilli- gung für einen vereinfachten Grenzübertritt (Formular 15.30) beantragen. Der Zollstelle müssen Sie hierbei folgende Unterlagen vorlegen: Identitätsnachweis Fahrzeugausweis Nachweis, dass das Fahrzeug im Eigentum der Arbeitgeberin steht oder von dieser geleast oder gemietet wurde. Arbeitsvertrag (Kopie) aus dem hervorgeht, dass das Firmenfahrzeug für die zulässi- gen Fahrten in Ziffer 3 verwendet werden darf. Vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Verpflichtung gemäss Anhang (Formular 15.31). Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erstellt Ihnen die Zollstelle ein Formular 15.30 mit einer Gültigkeitsfrist von 1 Jahr. Für die Ausstel- lung des Formulars 15.30 müssen Sie eine Gebühr von CHF 25.00 bezahlen. Die Zollstelle sendet zudem eine Kopie des Formulars 15.30 an das kantonale Strassenver- kehrsamt. Fragen zur Verkehrszulassung müssen Sie mit dem zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt klären — z. B. unter welchen Bedingungen Sie das Firmenfahrzeug mit schweizerischem Fahrzeugausweis und schweizerischen Kontrollschildern ausrüsten müs- sen. Sollten Sie die Voraussetzungen für ein Formular 15.30 nicht erfüllen, müssen Sie das Fahr- zeug verzollen und die Einfuhrabgaben (Zoll, Automobilsteuer, Mehrwertsteuer) dafür bezah- len. 5 Kontrollen Sie müssen das Formular 15.30 beim Grenzübertritt und während der gesamten Verweil- dauer im Inland im Fahrzeug mitführen und den Kontrollorganen unaufgefordert vorweisen. 6 Erneuerung und Rückgabe Die Zollstellen können Formulare 15.30 erneuern, wenn sämtliche Voraussetzungen weiter- hin erfüllt sind. Wenn Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen oder das Formular 15.30 aus anderen Gründen nicht mehr benötigen, müssen Sie dieses unaufgefordert einer besetzten Zollstelle zurückgeben. 7 Widerhandlungen Wenn Sie unberechtigt ein unverzolltes Fahrzeug in der Schweiz benutzen oder Formalitäten nicht einhalten, müssen Sie die Einfuhrabgaben für das Fahrzeug (Zoll, Automobilsteuer, Mehrwertsteuer) nachentrichten. Zudem müssen Sie mit der Einleitung eines Zollstrafverfah- rens rechnen.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Form. 15.31 d BAZG 01.2022
Verpflichtung für Firmenfahrzeuge
Fahrzeugart, Marke, Typ:
Kontrollschild:
Name, Vorname:
Ich verpflichte mich: das Firmenfahrzeug nur für folgende Fahrten zu verwenden: o Fahrten im Ausland; o Grenzüberschreitende Fahrten im Auftrag der Arbeitgeberin; o Fahrten zum eigenen Gebrauch zwischen dem Arbeitsort im Ausland und dem Wohnort im Inland (Arbeitsweg); o Gelegentliche Fahrten im Auftrag der Arbeitgeberin zwischen dem Wohnort und einem Einsatzort im Inland mit anschliessender Rückfahrt ins Ausland (z. B. Arbeitsbeginn bei einem Schweizer Kunden); das Firmenfahrzeug nicht für private Fahrten im Inland — z. B. für Ferien oder Frei- zeit — zu verwenden; das Formular 15.30 der Zollstelle unverzüglich zurückzugeben, wenn ich die Voraus- setzungen nicht mehr erfülle oder das Formular 15.30 aus anderen Gründen nicht mehr benötige. Fragen zur Verkehrszulassung kläre ich mit dem zuständigen kantonalen Strassenverkehrs- amt (www.asa.ch). Ort / Datum
Unterschrift