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Echt, unecht oder gefälscht?
Die schweizerische Edelmetallkontrolle gibt Auskunft
Begriffe in Kürze | Bezeichnung von Edelmetallgegenständen | Achtung: Fälschungen | Edelmetallprüfer an der Arbeit
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV
2 Infos/Impressum
Adressenliste der schweizerischen Kontrollämter
Herausgeber Eidg. Zollverwaltung EZV Zentralamt für Edelmetallkontrolle, Bern
Texte und Idee Walo Wälchli, pens. Chef Zentralamt EMK, Bern
Fachtechnisches Paul Marti, Daniel Monney Zentralamt EMK, Bern
Redaktion Roger Gauderon
Fotos Roland G. Tschabold Vereinigung Schweizerischer Juwelen- und Edelmetallbranche UBOS
Übersetzungen Daniel Monney Marcel Chevillat Edgardo Binachi Massimo Tela
Mitarbeit Roger Herrmann Jean-Pierre Küttel Jürg Meraner
Copyright EZV/EMK Nachdruck nur mit Quellenangabe
Layout, Satz, Druck Merkur Druck AG Langenthal
Bestelladresse Zentralamt für Edelmetallkontrolle Monbijoustrasse 40 3003 Bern
Besten Dank an Intern, Uhrenmuseum, La Chaux-de-Fonds Tissot Uhren, Le Locle Gübelin SA, Basel Zentralamt für Edelmetallkontrolle Oberzolldirektion Monbijoustrasse. 40 CH-3003 BERN Tel. +41 (0)58 462 66 22
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Edelmetallkontrolle Biel/Bienne Schwanengasse 50A CH-2500 BIEL/BIENNE 3 Tel. +41 (0)58 480 10 15 / 16 Fax +41 (0)58 480 10 17
Edelmetallkontrolle Biel/Bienne DA Basel Elisabethenstrasse 31 Postfach 666 CH-4010 BASEL Tel. +41 (0)58 469 13 40 Fax +41 (0)58 469 13 45
Contrôle des métaux précieux Bienne Subd. Le Noirmont Rue du Doubs 9 CH-2340 LE NOIRMONT Tel. +41 (0)58 483 06 88 Fax +41 (0)58 483 06 80
Controllo dei metalli preziosi Chiasso Via Motta 22 CH-6830 CHIASSO Tel. +41 (0)58 465 65 82 Fax +41 (0)58 465 65 89
Contrôle des métaux précieux Genève Rue des Gares 12 Case postale 2294 CH-1211 GENÈVE 2 Cornavin Ville: Tel. +41 (0)58 461 88 28 Fax +41 (0)58 461 88 29
Aéroport: Tel. +41 (0)22 717 77 81 / 82 Fax +41 (0)22 717 77 83
Edelmetallkontrolle Zürich Molkenstrasse 8 CH-8004 ZÜRICH Tel. +41 (0)58 480 12 42 / 43 Fax +41 (0)58 480 12 49
Edelmetallkontrolle Zürich DA Flughafen Postfach CH-8058 ZÜRICH-FLUGHAFEN Tel. +41 (0)43 816 20 62 / 72 Fax +41 (0)43 816 20 96
Bureau cantonal du contrôle des ouvrages en métaux précieux Avenue Léopold-Robert 67 CH-2300 LA CHAUX-DE-FONDS Tel. +41 (0)32 913 75 65 Fax +41 (0)32 913 75 91
Prüfstelle für Edelsteine: Swiss Gemmological Institute SSEF Aeschengraben 26 CH-4051 Basel Tel. +41 (0)61 262 06 40 Fax +41 (0)61 262 06 41 http://www.ssef.ch
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Editorial
Es ist nicht alles Gold, was glänzt
Jedermann kennt diese alte Weisheit, die sich nur allzu oft bewahrheitet. Wie aber soll der Laie ein kostbares Schmuckstück von einer gu- ten Imitation oder gar einer gemeinen Fäl- schung unterscheiden? Unser kleines Brevier soll Ihnen helfen, beim Kauf von Schmuck- und Juwelierwaren, Uhren, Bestecken, Tafelgeräten usw. besser informiert zu sein. Nun, absolute Garantie über die Echtheit von Gold-, Silber-, Platin- und Palladiumwaren gibt nur eine genaue Materialuntersuchung durch den Spezialisten, den Edelmetallprüfer. Wenn Sie beim anerkannten Fachmann ein- kaufen und über einige Kenntnisse auf dem Edelmetallsektor verfügen, haben Sie bereits grosse Sicherheit. Im ersten Teil dieser Broschüre erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um das Ge- biet der Edelmetallwaren und ihrer Nachah- mungen. Fett gedruckte Wörter
weisen auf die Stichwörter hin, unter denen diese Ausdrücke näher beschrieben sind. Der zweite Teil zeigt Ihnen, wie Gegenstände aus Gold, Silber, Platin und Palladium oder mit die- sen Metallen überzogene Waren von Gesetzes wegen bezeichnet sein müssen und was die verschiedenen Bezeichnungen bedeuten. Im dritten Teil warnen wir Sie vor den gefähr- lichsten und gängigsten Fälschungen, wie sie oft in den Ferien von dubiosen Strassenhänd- lern angeboten werden. Gerne hoffen wir, dass Ihnen diese kleine Bro- schüre einen echten Dienst erweist. Natürlich ist es nicht möglich, in dieser gerafften Form alle Begriffe und Stempel zu erklären. Unsere Edelmetallkontrollämter – die Adressliste befin- det sich nebenan oder auf www.edelmetallkon- trolle.admin.ch – stehen Ihnen aber bei Unklar- heiten jederzeit gerne zur Verfügung.
1. Teil: von A–Z
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Von A wie Alpacca bis Z wie zusammengesetzte Waren
Die wichtigsten Begriffe rund um Schmuck, Uhren und andere edle Gegenstände in Kürze.
Ein Gegenstand wird mit der amtlichen Punze, dem «Bernhardinerkopf», gestem- pelt. Alpacca Legierung aus Kupfer-Nickel-Zink, auch Neusil- ber genannt. Zusammen mit Messing und rostfreiem Stahl ist Alpacca das bevorzugte unedle Metall zur Herstellung von Gegenständen, die mit Gold o- der Silber überzogen werden.
Amtliche Punze Uhrgehäuse aus Gold, Silber, Platin und Palla- dium, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, werden durch die Edelmetallkontrolle obligatorisch auf ihre materielle Beschaffenheit überprüft. Stimmt der angegebene mit dem tat- sächlichen Feingehalt überein, so bestätigt dies die Edelmetallkontrolle durch das Anbrin- gen der amtlichen Punze, dem «Bernhardiner- kopf».
Andere Edelmetallwaren als Uhrgehäuse und Mehrmetallwaren können freiwillig – auch durch Private – zur amtlichen Prüfung und Punzierung vorgewiesen werden. Auch sie werden mit dem «Bernhardinerkopf» gestem- pelt.
Bankbarren
Bankbarren aus Gold verschiedener Provenienzen.
Gold-, Silber-, Platin- und Palladiumbarren in sehr hohem Feingehalt (Gold mindestens 995‰, Silber 999‰, Platin und Palladium 999.5‰), die bezüglich Form, Grösse, Gewicht und Bezeichnungen den Gepflogenheiten des internationalen Edelmetallhandels entspre- chen.
Bestecke Natürlich gibt es Bestecke, die aus massivem Silber bestehen. Meist handelt es sich jedoch bei den mit Hotelsilber oder Silberbesteck be- zeichneten Löffeln und Gabeln um Gegen- stände, die aus Alpacca oder rostfreiem Stahl bestehen und relativ dick versilbert sind. Die Qualität der Versilberung erkennt der Fach- mann anhand der Bezeichnung.
1. Teil: von A–Z
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Bezeichnung Soweit das Edelmetallkontrollgesetz Warenbe- zeichnungen vorschreibt oder zulässig erklärt, müssen diese auf die wahre Zusammenset- zung der Ware hinweisen. Alle Bezeichnungen und Anpreisungen, die den Konsumenten täu- schen könnten, sind verboten. Edelmetallwaren müssen mit einer Feinge- haltsangabe und einer Verantwortlichkeits- marke bezeichnet sein, bei Mehrmetallwaren kommt ein Hinweis auf das verwendete unedle Metall hinzu. Bei Plaquéwaren kann der Fabrikant zwischen der traditionellen Markierung (z.B. PLAQUE G) oder dem aktuellen Qualitätshinweis (z.B. P 20 oder GP 20) wählen. In beiden Fällen ist zu- sätzlich eine Verantwortlichkeitsmarke vorge- schrieben. Bei den Ersatzwaren ist der Katalog der verbo- tenen Bezeichnungen grösser als derjenige der erlaubten. Auf keinen Fall gestattet sind Fein- gehaltsangaben in Tausendsteln oder Karaten und Qualitätsangaben von Edelmetallschichten in Mikron, Promillen, Prozenten oder per Kilo- gramm.
Coiffe or Uhrgehäuse und Uhrbänder der Kategorie Plaquéwaren, die mit einem speziell dicken Goldüberzug von mindestens 200 Mikron Dicke versehen sind.
Doubléwaren Veraltete Bezeichnung für Plaquéwaren.
Edelmetalle Metalle, die chemisch besonders widerstands- fähig sind. Wertvolle physikalische Eigenschaf- ten (Gold lässt sich z.B. zu violettdurchschim- merndem Blattgold von nur 0,1 Mikrometer, also einem Zehntausendstelmillimeter, aus- hämmern!) spielen ebenso eine Rolle wie äs- thetische Werte. Zu den Edelmetallen zählen Gold, Silber und die Metalle der Platingruppe: Platin, Palladium, Rhodium, lridium, Ruthenium und Osmium. Im Sinne des Edelmetallkontroll- gesetzes sind allerdings nur Gold, Silber, Platin und Palladium Edelmetalle.
Edelmetallkontrolle Zur Überwachung des Edelmetallkontrollgeset- zes wurde die Edelmetallkontrolle geschaffen. Ungefähr 40 Spezialisten, die Edelmetallprüfer, die am Ende ihrer Ausbildung sogar auf die ge- treue Amtsausübung vereidigt werden, wachen darüber, dass alle in der Schweiz gekauften Edelmetall-, Mehrmetall-, Plaqué- und Ersatz- waren den gesetzlichen Vorschriften entspre- chen. In den über die ganze Schweiz verteilten fünf Kontrollämtern kann jedermann seine Schmuckstücke auf ihre Echtheit prüfen las- sen. Das Verzeichnis der Edelmetallkontrolläm- ter finden Sie auf Seite 2.
Edelmetallkontrollgesetz Seit alters her werden Gold, Silber und Platin, seit jüngerer Zeit auch Palladium, zur Herstel- lung feiner und teurer Schmuckstücke verwen- det. Aber genauso lange bekannt sind Nachah- mungen und Fälschungen solcher Waren. Die Schweiz verfolgt Fälscher und Betrüger von Amtes wegen. Zum Schutze der Konsumen- ten/-innen wurde das Edelmetallkontrollgesetz geschaffen. Darin ist genau geregelt, wie Ge- genstände aus Gold, Silber, Platin und Palla- dium, Mehrmetall-, Plaqué- und Ersatzwaren bezeichnet sein müssen, welche materielle Zu- sammensetzung mindestens vorhanden sein muss und welche Strafen bei Verstössen, Fäl- schungen und Betrügereien zu erwarten sind.
1. Teil: von A–Z
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Edelmetallprüfer an der Arbeit Hier erhalten Sie auch einen kleinen Einblick in die Tätigkeit der 40 Spezialisten, die beeidigten Edelmetallprüfer. Sie erfüllen beim Zentralamt in Bern und in fünf Kontrollämtern (s. Liste) ge- werbepolizeiliche Aufgaben. Sie kontrollieren die in der Schweiz hergestellten und die impor- tierten Edelmetallwaren auf Echtheit und schüt- zen so den Konsumenten vor Fälschungen und den Fabrikanten vor unlauterem Wettbewerb. Jährlich werden mehr als 1.7 Mio. Gegen- stände amtlich gestempelt. Bei den Kontrollen werden pro Jahr weit über 2000 Fälle (materi- elle Beanstandungen oderfalsche Angaben) entdeckt.
Für die genaue Analyse wird das zu prüfende Edel- metallmuster zuerst eingewogen, dann kupelliert.
Der Feingehalt einer Edelmetallware wird heutzu- tage auch mit Röntgen-Fluoreszenz bestimmt.
Hier wird Silber mittels Potentiometer bestimmt.
Feingehaltsprüfung von Edelmetallwaren: Bei der Strichprobe wird der zur prü- fende Gegenstand mit einer Referenzlegierung vergli- chen. Die auf dem Prüfstein erzeugten Striche werden mit einer Probiersäure bestri- chen und mit einem Fliess- papier abgesaugt. Feingeh- altsunterschiede sind für ei- nen erfahrenen Prüfer deut- lich auszumachen.
1. Teil: von A–Z
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Kleinanlage für Gold- schmiede für den galvani- schen Überzug von Schmuck. BILD: UBOS
Edelmetallüberzüge Seit alters her werden unedle Metalle mit Edel- metallen, hauptsächlich mit Gold oder Silber, überzogen. Ursprünglich geschah dies, um Edelmetallwaren vorzutäuschen. Überzogene Waren dürfen heute legal hergestellt werden, müssen aber so bezeichnet, angepriesen und verkauft werden, dass eine Verwechslung mit richtigen Edelmetallwaren ausgeschlossen ist.
Edelmetallüberzüge werden auf verschiedenen Wegen hergestellt. Zwei Verfahren finden hauptsächlich Anwendung, wobei heutzutage das galvanische Verfahren viel mehr angewen- det wird als das mechanische.
a) Das galvanische Verfahren: Hier werden die bereits fertig geformten Gegenstände in einem galvanischen Bad mit Edelmetall überzogen.
b) Das mechanische Verfahren: Hier wird unter Druck und Wärme eine Platte aus Edelmetall – meistens Gold – mit einem Block aus unedlem Metall fest verschweisst. Dieser Block wird so- dann auf die gewünschte Dicke ausgewalzt, und aus diesem Blech formt man in vielen Ar- beitsgängen die Gegenstände. Je nach der Di- cke des Edelmetallüberzugs werden die Ge- genstände als Plaquéwaren oder als Ersatzwa- ren, d.h. als vergoldete oder versilberte Gegen- stände, in den Handel gebracht.
Mechanisch bearbeitetes Halbzeug. BILD: G. RAU GMBH & CO/PFORZHEIM
Edelmetallwaren Gegenstände aus Gold, Silber, Platin und Pal- ladium oder aus Legierungen dieser Edelme- talle, die einen gesetzlichen Feingehalt aufwei- sen.
Edelsteine Durch Härte, Farbe, Glanz, Lichtbrechung (Feuer) und Seltenheit ausgezeichnete Minera- lien, z.B. Diamant, Aquamarin, Rubin, Saphir, Smaragd, Topas, Turmalin. Auskünfte über Echtheit von Edelsteinen gibt das Schweizeri- sche Gemmologische Institut-SSEF (Adresse
s. Seite 2).
Turmaline sind das Farbfeu- erwerk der Edelsteine; oben ein bicolorer Turmalin. BILD: UBOS
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Elektroformen Modernes Verfahren zur Herstellung von Edel- metallgegenständen. Auf eine beliebige Form aus unedlem Metall oder anderen Materialien wird eine so dicke Edelmetallschicht galvanisch niedergeschlagen, dass diese, nach dem Weg- lösen der Grundform, in sich stabil bleibt.
Email Durch Metalloxide gefärbte Schmelzmassen (Glasfluss), die auf Metallunterlagen, z.B. Gold und Silberlegierungen, aufgetragen werden.
Teile andere Metalle enthält. Früher wurde der Goldgehalt in Karaten oder Zolotnik ausge- drückt, der Silbergehalt in Loten.
Gemeinsame Punze Im Bestreben, die Gesetzgebung über die Edelmetallkontrolle zu vereinheitlichen und da- mit den internationalen Handel zu erleichtern, haben sich verschiedene Länder (www.hall- markingconvention.org) und die Schweiz zu ei- nem Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen zusammengeschlossen.
Malemail auf Uhrengehäuse.
Gemeinsame Punzen für Palladium, Gold, Silber, Platin
Ersatzwaren Ersatzwaren werden im Edelmetallkontrollge setz solche Gegenstände genannt, die – den niedrigsten gesetzlichen Feingehalt nicht erreichen oder den übrigen materiel- len Anforderungen an Edelmetallwaren nicht genügen; –
– den Anforderungen für Mehrmetall- und Plaquéwaren von der Bezeichnung oder der materiellen Zusammensetzung her nicht entsprechen. Bei den weitaus meis- ten Ersatzwaren handelt es sich um Ge- genstände aus unedlem Metall oder Kunst- stoff, die vergoldet oder versilbert sind.
Feingehalt, Feingehaltsangabe, Feinheit Der Feingehalt ist eine Verhältniszahl, die an- gibt, wie viel Edelmetall eine Legierung enthält. Der Feingehalt wird in Tausendsteln (‰) ange- geben. Gold 750 bedeutet beispielsweise, dass die Legierung 750 Teile Feingold und 250
Gegenstände, die in einem der Vertragsstaaten von der Edelmetallkontrolle geprüft wurden, tragen als Bestätigung des richtigen Feinge- halts die Gemeinsame Punze. Dieser Stempel wird in allen Vertragsstaaten anerkannt.
Gesetzlicher Feingehalt Im Bundesgesetz ist festgehalten, welche ge- setzlichen Mindestfeingehalte Edelmetallwaren aufweisen müssen. Es sind dies:
1. Teil: von A–Z
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Nur Waren in diesen gesetzlichen Feingehalten dürfen als Edelmetallwaren, d.h. als Gegen- stände aus Gold, Silber, Platin und Palladium, verkauft werden.
Gold Gold ist ein gelb glänzendes, chemisch wider- standsfähiges Edelmetall. Es findet hauptsäch- lich Verwendung in der Schmuckfabrikation, der Dentaltechnik, in der Numismatik und im technischen Apparatebau. Die wichtigsten Pro- duzenten sind Südafrika, Russland und Ka- nada. Dank seiner Seltenheit, seinen wertvol- len Eigenschaften, seiner Farbe und seiner Wertbeständigkeit hat das Gold als der «König der Metalle» nichts an seiner Hochschätzung eingebüsst. Feingold ist sehr weich und hat die grösste Dehnbarkeit aller Metalle. Das weiche Feingold eignet sich nur beschränkt als Werkstoff. Des- halb wird es oft mit anderen Metallen legiert, wodurch die Härte, die Festigkeit, die Farbe, das Poliervermögen und der Preis beeinflusst werden. Das Verhältnis zwischen dem Gold und den übrigen Metallen in den gesetzlichen Mindestfeingehalten kann folgendermassen dargestellt werden:
Goldlegierungen
Feingold 999.9 (24)
Gold 916 (22)
Gold 750 (18)
Gold 585 (14)
Gold 375 (9)
Welchen Einfluss haben nun diese Beilegie- rungsmetalle auf die Farbe des Goldes? Wir wollen ihn anhand des Goldes 750 betrachten:
Iridium Zur Platingruppe zählendes, sehr schweres Edelmetall mit hohem Schmelzpunkt. Es wird als Füllhalterspitze verwendet sowie als Legie- rungsmetall für elektrische Kontakte und Den- talgold. Manchmal wird es auch Schmuck-Pla- tinlegierungen beigemischt.
Karat Karat war ursprünglich eine Gewichtseinheit. In der Bijouteriebranche hat Karat heute eine doppelte Bedeutung:
a) als Edelsteingewicht: 1 Karat wiegt 0,2 Gramm
10 In Klammern: Karatangabe
1. Teil: von A–Z
b) b) als (veraltete) Feingehaltsangabe für Goldwaren: 24 Karat entsprechen Feingold, 22 Karat = Gold 916, 18 Karat = Gold 750, 14 Karat = Gold 585 und 9 Karat = Gold 375.
Kupfer Den Edelmetallen sehr nahe verwandtes, un- edles Metall. Es wird in vielen Legierungen ver- wendet (u.a. in Messing und in Alpacca), ist aber auch das bevorzugte Zusatzmetall für die Herstellung von Gold-, Silber-, Platin- und Pal- ladiumlegierungen.
Legierung Eine Legierung ist ein Gemisch aus zwei oder mehreren Metallen, meist erhalten durch das Zusammenschmelzen derselben.
Lot Vielleicht haben Sie schon einmal von «lötigem Silber» gehört? Mit diesem Ausdruck ist eine alte, heute nicht mehr gebräuchliche Feingehaltsangabe für Sil- ber gemeint. 16 Lot entsprachen Feinsilber, 13 Lot dem Silber 812,5.
Löten Unlösliches Verbinden metallischer Werkstü- cke unter Erhitzung mit Hilfe einer nieder- schmelzenden Metalllegierung.
Medaille Münzähnlicher Gegenstand aus unedlem Me- tall oder Edelmetall, meist Gold oder Silber. Im Gegensatz zur Münze ist er kein Zahlungsmit- tel. Medaillen werden in höheren Feingehalten hergestellt, z.B. 900‰, 916‰, 958‰, 986‰ o- der 999,9‰.
Diese Uhr gilt als Mehrmetallware. FOTO: JAEGER-LECOULTRE
Mehrmetallwaren Gegenstände, die aus Teilen aus Edelmetall und solchen aus unedlem Metall zusammenge- setzt sind, wie zum Beispiel hier abgebildet:
Messing Legierung aus Kupfer und Zink, zusammen mit Alpacca und rostfreiem Stahl das bevorzugte unedle Metall zur Herstellung von Gegenstän- den, die mit Gold oder Silber überzogen wer- den.
Medaillen werden nicht selten als Erinnerung an ein besonderes Ereignis herausgegeben. BILD: ZVG
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1. Teil: von A–Z
Metalle Elemente, die sich im Allgemeinen durch gute Leitfähigkeit für Wärme und elektrischen Strom, Härte, Schmelz- und Giessbarkeit aus- zeichnen. Mit Ausnahme des Quecksilbers sind alle Metalle bei normalen Temperaturen fest. Nach der chemischen Beständigkeit wird zwi- schen den edlen und unedlen Metallen unter- schieden. Nachstehend sind die gängigsten Metalle aufgeführt:
Münzen Von Staates wegen geprägte Zahlungsmittel. Gold und Silber waren jahrhundertelang die be- vorzugten Münzmetalle, heute sind sie aber fast ausschliesslich durch unedle Metalle er- setzt.
Beispiele von Münzen.
Neusilber Neusilber ist ein anderer Name für Alpacca, eine Kupfer-Nickel-Zink-Legierung, die kein Sil- ber enthält.
Nickel Nickel ist ein unedles Metall, das als Legie- rungskomponente für Weissgold und Alpacca und früher auch in der Schmuckindustrie als Überzugsmetall und Anlaufschutz von Silber- waren verwendet wurde. Weil Vernicklungen oft zu allergischen Ekzemen führen, sind sie heute für Gegenstände, die mit der Haut in Be- rührung kommen, verboten.
Mikrometer (Mikron) 1 Mikrometer entspricht einem Tausendstelmil- limeter. Die Dicke von Edelmetallauflagen wird in der Schweiz in Mikron angegeben.
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1. Teil: von A–Z
Niello Eine uralte Technik, bei der in Metall – vor al- lem Silber – Vertiefungen eingestochen oder eingeätzt und mit schwarzer Niellomasse (Ge- misch aus Silber, Kupfer, Blei und Schwefel) gefüllt werden.
Mit Niello eingelegte Arbeiten. BILD: UBOS
Palladium Palladium ist das leichteste der Platinmetalle. Seit 1995 gilt es in der Schweiz als gesetzli- ches Edelmetall.
Ausser für Palladiumschmuck wird das Metall als Legierungskomponente für Weissgold ver- wendet. Neben der Schmuckindustrie kommt Palladium in der Elektrotechnik, Elektronik, Dentaltechnik und als Katalysator zum Einsatz.
Plaquéwaren Plaquéwaren sind Gegenstände aus unedlem Metall, die mit einer Edelmetallschicht bedeckt sind. Diese Edelmetallauflage wird entweder aufgewalzt oder galvanisch abgeschieden. Bei Plaquéwaren muss die Schichtdicke der Edel- metallauflage mindestens folgende Werte aufweisen: Bei Gold-, Platin- oder Palladiumplaqué: mindestens 5 Mikrometer Bei Silberplaqué: mindestens 10 Mikrometer
Obschon das Gesetz auch Platin-, Palladium- und Silberplaqué vorsieht, hat lediglich das Goldplaqué praktische Bedeutung. Vorsicht: Lange nicht alles, was als Plaqué angepriesen oder verkauft wird, besteht auch wirklich aus Plaqué! Im 2. Teil dieses Breviers zeigen wir Ihnen, wie wirkliche Plaquéwaren bezeichnet sind.
Platin Platin ist ein schweres Edelmetall mit einem hohen Schmelzpunkt. Es besitzt eine graue Farbe und wird in der Elektrotechnik, Chemie, für die Temperaturmessung und als Katalysa- tor verwendet. In der Bijouteriebranche wird Platin zur Herstellung von hochwertigen Juwe- lierwaren und Designschmuck gebraucht, die oft mit teuren Edelsteinen besetzt sind.
Bevorzugtes Legierungsmetall ist Kupfer, aber auch Iridium, Palladium und Ruthenium werden zulegiert.
Palladiumlegierungen
Feinpalladium 999.5
Palladium 950
Palladium 500
Platinlegierungen
Feinplatin 999.5
Platin 950
Platin 900
Platin 850
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1. Teil: von A–Z
Schmuckbarren Von Edelmetall-Scheideanstalten hergestellte Barren aus Feinsilber, Feingold, Feinplatin o- der Feinpalladium in Gewichten zwischen 1 und 25 Gramm, die oft als Anhänger getragen werden.
Schmucksteine Meist undurchsichtige Mineralien, die zwar nicht die hochwertigen Eigenschaften der Edel- steine besitzen, die aber ebenfalls durch Härte,
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Die amtliche Punze, der «Bernhardinerkopf», wird im Zentralamt in Bern hergestellt (links die Matrize für die Herstellung der Punze).
Punze Als «Punze» bezeichnet man sowohl einen Stahlstift oder -stempel, der zum Eintreiben von Zeichen, Mustern oder Verzierungen in Metalle gebraucht wird, als auch den Abdruck dieses Stempels auf dem Gegenstand.
Amtliche Punzen werden vom Edelmetallprüfer in Waren eingeschlagen, die von ihm geprüft und im Feingehalt als richtig befunden wurden. Mit anderen Worten: die amtliche Punze ist die offizielle, staatliche Garantie des Feingehalts.
Rhodium Rhodium ist ein zu den Platinmetallen zählen- des Edelmetall. In der Schmuckbranche wird Rhodium vor al- lem zum Überziehen von Silber, Weissgold, Platin und unedlen Metallen mit einer hauch- dünnen, nahezu silberweissen Schutzschicht verwendet (Rhodium besitzt neben Silber das höchste Reflexionsvermögen für das auffal- lende Licht und erscheint deshalb dem Auge als sehr weiss).
Rostfreier Stahl Zur Herstellung von Bestecken, Geräten, Uhr- gehäusen und Schmuck kommen nur nichtros- tende Chrom- oder Chromnickelstähle in Frage, also Eisenlegierungen mit wechselndem Chrom- und Nickelanteil. Zusammen mit Al- pacca und Messing ist der rostfreie Stahl das bevorzugte unedle Metall zur Herstellung von Gegenständen, die mit Gold oder Silber über- zogen werden. Farbe, Glanz und Seltenheit ausgezeichnet sind. Zu den Schmucksteinen gehören bei- spielsweise die Quarze, Achate, Türkise usw.
Ente aus Amethystquarz.
Silber Silber ist das Metall, das sich als bester Leiter für Wärme und elektrischen Strom auszeichnet und von allen Metallen das höchste Lichtrefle- xionsvermögen aufweist. Leider ist Silber ge- gen Schwefel anfällig, was sich durch die Schwärzung an der Luft oft unangenehm be- merkbar macht (angelaufenes Silber). Silber war früher das bevorzugte Münzmetall, heute wird es zur Herstellung von Schmuck, Ge- brauchsgegenständen, chemischen Apparatu- ren und Laboratoriumsgeräten gebraucht. Auf der Lichtempfindlichkeit der Silberhalogenide beruht die gesamte heutige Fototechnik.
1. Teil: von A–Z
Die wichtigsten Silberproduzenten sind Mexiko, USA, Kanada und Peru. Reines Silber wird vor- nehmlich für die Herstellung von Bank- und Schmuckbarren und Medaillen gebraucht. Für alle anderen Zwecke werden dem Silber un- edle Metalle zulegiert. Bevorzugtes Legie- rungsmetall ist Kupfer, vereinzelt kommt auch Zink in Frage.
In der Schweiz sind neben dem Feinsilber (999‰), Silber 925 und 800 gesetzliche Fein- gehalte, im Ausland ist Silber 935, 835 und 830 stark verbreitet.
Titan Titan ist ein leichtes Metall von weissgrauer Farbe und mit sehr guter chemischer Beständig- keit. Es wird insbesondere in der Luft und Raum- fahrt und Chemie eingesetzt. In der Uhren- und Schmuckbranche wird Titan zur Herstellung von Uhrgehäusen, Uhrbändern und Schmuckwaren eingesetzt, oft auch in Verbindung mit Silber oder Gold.
Uhrgehäuse Alle in der Schweiz in den Handel gesetzten Uhr- gehäuse aus Gold, Silber, Platin oder Palladium,
Kirschen aus Carneol, Blätter aus Nephrit. BILDER: UBOS
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Feinsilber 999
Silber 925
Silber 800
gleichgültig, ob sie in der Schweiz oder im Aus- land hergestellt wurden, werden in der Schweiz von der Edelmetallkontrolle geprüft und obligato- risch punziert.
Unedle Metalle Metalle, die im Unterschied zu den Edelmetallen chemisch weniger beständig sind. Bekannte un- edle Metalle sind Aluminium, Blei, Chrom, Eisen, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink und Zinn.
Verantwortlichkeitsmarke Jede Edelmetall-, Mehrmetall- oder Plaquéware, die in der Schweiz gehandelt wird, muss – ausser mit den übrigen, vorgeschriebenen Bezeichnun- gen – mit einer sogenannten Verantwortlichkeits- marke versehen sein. Die Verantwortlichkeits- marke ist eine beim Zentralamt für Edelmetallkon- trolle hinterlegte Marke. Sie ist am ehesten mit ei- ner Unterschrift zu vergleichen: Derjenige, der seine Verantwortlichkeitsmarke auf einem Schmuckstück anbringt, übernimmt damit die Ver- antwortung über die materielle Zusammenset- zung. Allfällige Beanstandungen kommen auf ihn zurück. Jedes Kontrollamt verfügt über eine Da- tenbank aller registrierter Verantwortlichkeitsmar- ken (es sind über 13 000 in- und ausländische Marken hinterlegt). Das Verzeichnis ist öffentlich, jedermann kann sich nach einer bestimmten Marke erkundigen.
Vergoldungen, Versilberungen Alle unter 5 Mikron dicken Goldauflagen und alle unter 10 Mikron dicken Silberüberzüge dürfen in der Schweiz lediglich als «vergoldet» resp. «ver- silbert» bezeichnet, angepriesen und verkauft werden. Waren mit dickeren Überzügen können als Plaquéwaren gehandelt werden, vorausge- setzt, sie sind auch entsprechend bezeichnet. Für versilberte Bestecke oder Tafelgeräte beste- hen spezielle Bezeichnungsvorschriften (siehe 2. Teil).
Feingehaltsangabe auf einem Silberlöffel.
Tafelgeräte Gegenstände, die, wie der Name sagt, neben dem Besteck auf den gedeckten Tisch kom- men. Es sind dies Servierplatten, Servietten- ringe, Kannen, Weinkörbe, Vasen usw., aber auch Nussknacker, Kapselheber, Korkenzieher und ähnliche Geräte gehören dazu. Wie die Bestecke, so können Tafelgeräte einerseits aus Silber, andererseits aber aus versilbertem, unedlem Metall bestehen. Die Qualität der Ver- silberung ist aus der aufgebrachten Bezeich- nung ersichtlich.
1. Teil: von A–Z
Weissgold Goldlegierung, der als farbgebende Kompo- nente entweder Palladium oder Nickel beige- mischt wurde. Weissgold ist kein Platin! Waren aus Weissgold unterliegen den gleichen ge- setzlichen Vorschriften (Feingehalte, Bezeich- nungen) wie Farbgoldwaren.
Zusammengesetzte Waren Edelmetallwaren, die nicht nur aus einem, son- dern aus einer Kombination von zwei oder mehreren, verschiedenen Edelmetallen zusam- mengesetzt sind, wie zum Beispiel die hier ab- gebildeten Uhren mit Armbändern:
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Bezeichnung auf Weissgoldarmband.
Zusammengesetzte Edelmetallwaren aus Gold und Silber. BILD: B. HOFFMANN AG BASEL
Wolframkarbid Eine Mischung aus dem Metallpulver Wolfram und Karbiden (Kohlestoffverbindungen) ergibt Wolframkarbid. Das Wolframkarbid ist extrem hart (Hartmetall) und wird zur Herstellung von kratzfesten Uhrgehäusen oder Uhrgehäusetei- len verwendet.
Zolotnik Veraltete, aus Russland stammende, aber auf alten Taschenuhren noch anzutreffende Fein- gehaltsangabe. 96 Zolotnik entsprechen Fein- gold, 72 Zolotnik Gold 750 und 56 Zolotnik Gold 585.
2. Teil: Bezeichnungen
Welche Bedeutung haben die verschiedenen Stempel?
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Schweizerische Uhrgehäuse sind oft mit einer Kollektiv-Verantwortlichkeitsmarke gestempelt, einer Marke, die von mehreren Fabrikanten ge- meinsam verwendet wird; dem einzelnen Her- steller ist eine Kontrollnummer zugeteilt, die in die Figur eingefügt ist (hier durch XXX symboli- siert). Selbstverständlich ist es nicht möglich, hier alle registrierten Marken aufzuführen. Das Ver- zeichnis ist aber öffentlich, jedermann kann sich bei einem Edelmetallkontrollamt nach ei- ner bestimmten Marke erkundigen.
Beispiele von Verantwortlichkeitsmarken.
Verantwortlichkeitsmarken Wie bereits im 1. Teil erwähnt, muss jede Edel- metall-, Mehrmetall- oder Plaquéware, die in der Schweiz gehandelt wird, mit einer Verant- wortlichkeitsmarke bezeichnet sein, einem beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle hinter- legten Zeichen. Es sind über 13 000 in- und ausländische Marken registriert. Als Verantwortlichkeitsmarken werden einzelne Buchstaben, Buchstabengruppen, Mono- gramme, Wörter, aber auch Abbildungen von Menschen, Tieren, Vögeln, Insekten, Pflanzen, Gegenständen, heraldische Figuren und ver- schiedene andere Zeichen eingetragen.
Beispiele von Kollektiv-Verantwortlichkeitsmarken
2. Teil: Bezeichnungen
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Die CH-Garantiepunze.
Mit der alten CH-Garantie- punze versehener Gegen- stand aus Gold. Amtliche Punzen Nationale, schweizerische Garantiepunze Alle in der Schweiz gehandelten Uhren aus Gold, Silber, Platin und Palladium, gleichgültig, ob sie in der Schweiz oder im Ausland herge- stellt wurden, sind neben Feingehaltsangabe und Verantwortlichkeitsmarke zusätzlich mit der amtlichen Punze «Bernhardinerkopf» ge- stempelt:
Uhr aus Silber mit amtlicher Punze
Diese Punze wird von der Edelmetallkontrolle angebracht, nachdem sie sich versichert hat, dass die Gegenstände sowohl bezüglich Be- zeichnung als auch punkto materieller Zusam- mensetzung den Vorschriften des Edelmetall- kontrollgesetzes entsprechen.
Auf vor dem 1. August 1995 hergestellten Wa- ren sind noch die alten schweizerischen Ga- rantiepunzen anzutreffen:
Internationale Garantiepunzen der «Wiener Konvention» Das internationale Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetall- waren, dem verschiedene Staaten (www.hall- markingconvention.org) und die Schweiz ange- hören, sieht gemeinsame Punzen für Edelme- tallwaren aus Gold, Silber und Platin vor, die in allen beteiligten Staaten anerkannt werden. Dieser Stempel wird zusätzlich zur Feinge- haltsangabe, der Verantwortlichkeitsmarke und der jeweiligen nationalen Punze angebracht.
Als international anerkannte Gemeinsame Garantie- punze gilt dieses Waagesymbol. Die alten CH-Garantiepunzen.
2. Teil: Bezeichnungen
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Ausländische Garantiepunzen Eine Reihe von ausländischen Staaten kennen ebenfalls die amtliche Punzierung von Edelme- tallwaren. Diese ausländischen Garantiepun- zen werden zwar in der Schweiz nicht aner- kannt (ausgenommen die auf S. 17 aufgeführte Gemeinsame Punze); trotzdem bieten sie für den Käufer einen grossen Schutz. Es würde zu weit führen, wenn wir hier alle diese ausländi- schen Garantiepunzen aufführen wollten. Es lohnt sich aber, beim Kauf von Schmuckwaren im Ausland nach einer eventuell bestehenden staatlichen Punzierung zu fragen.
Feingehaltsangabe und Verantwortlichkeitsmarke auf Gold- und Platinwaren.
Feingehaltsangaben Der Feingehalt einer Edelmetallware muss in Tausendsteln, ausgedrückt in arabischen Zif- fern, angegeben sein. Beispiel von einer Feingehaltsangabe bei Gold- waren (zur Erinnerung: die schweizerischen gesetzlichen Feingehalte sind: 375‰ – 585‰ – 750‰ – 916‰ und 999‰, speziell in der Uh- renbranche ist die zusätzliche Feingehaltsan- gabe in Karat noch weit verbreitet):
Feingehaltsangabe auf einem Uhrengehäuse aus Gold.
Garantiepunzen ausländischer Staaten.
Bezeichnungen auf Edelmetallwaren Ausnahmslos jeder Gegenstand aus Gold, Sil- ber, Platin oder Palladium muss mit einer ge- setzlichen Feingehaltsangabe und einer re- gistrierten Verantwortlichkeitsmarke bezeichnet sein. Auf allen Uhrgehäusen, gelegentlich auch auf anderen Gegenständen, ist zusätzlich dazu eine amtliche Punze anzutreffen.
2. Teil: Bezeichnungen
20 Feingehaltsangaben auf Sil- bergegenständen.
Vorsicht: diese Stempel finden sich auf Fäl- schungen! So bezeichnete Waren (meist Arm- bänder und Uhren) werden in südlichen Län- dern von Strassen und Strandhändlern ange- boten und bestehen aus minderwertigem, nur sehr dünn vergoldetem, unedlem Metall!
Gefälscht: Dieses Bracelet mit den Angaben «18 K 0,750» ist lediglich vergoldet!
Beispiele von Feingehaltsangaben bei Silber- waren (Gesetzliche Feingehalte 800‰, 925‰ und 999‰):
Beispiel von einer Feingehaltsangabe bei Pla- tinwaren (Gesetzliche Feingehalte 850‰ 900‰, 950‰ und 999‰). Die Feingehaltsan- gabe muss mit dem Wort «Platin» oder dessen Abkürzung, resp. dem chemischen Symbol, er- gänzt sein.
Feingehaltsangabe auf einem Platin-Armband.
Beispiel von einer Feingehaltsangabe bei Pal- ladiumwaren (Gesetzliche Feingehalte 500‰ 950‰ und 999‰). Die Feingehaltsangabe muss mit dem Wort «Palladium» oder dessen Abkürzung, resp. dem chemischen Symbol, er- gänzt sein.
Feingehaltsangabe auf einem Palladium-Gegen- stand.
2. Teil: Bezeichnungen
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Ausser mit den gesetzlichen Feingehalten dür- fen in der Schweiz Medaillen mit verschiede- nen weiteren, in der Münz- und Medaillenfabri- kation traditionellen, Feingehaltsangaben be- zeichnet werden:
Im Ausland sind teilweise andere oder zusätzli- che Feingehaltsangaben üblich. Obschon diese im Inlandverkauf nicht zugelassen sind, sollen hier die gängigsten aufgeführt sein:
Zusammengesetzte Waren Wie Edelmetallwaren, sind zusammengesetzte Waren immer mit einer Verantwortlichkeits- marke bezeichnet. Da der Gegenstand ja aus zwei oder mehreren Edelmetallen zusammen- gesetzt ist, müssen auch zwei oder mehrere Feingehaltsangaben vorhanden sein. Bei zu- sammengesetzten Waren kann die Feinge- haltsangabe auf jedem einzelnen Edelmetall angebracht werden. In den weitaus meisten Fällen ist dies aber aus Platzgründen nicht möglich. Deshalb ist es erlaubt, die verschiede- nen Feingehaltsangaben auf nur einem Edel- metallteil anzubringen, jeweils begleitet vom Namen oder dem chemischen Symbol des ent- sprechenden Metalls.
Noch etwas Wichtiges: das zuerst genannte Edelmetall ist immer volumenmässig vorherr- schend.
Bei zusammengesetzten Gegenständen aus Edel- metall sind mehrere Feingehaltsangaben ange- bracht.
2. Teil: Bezeichnungen
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Schmuckbarren. Bezeichnungen auf Bank und Schmuckbar- ren Neben der Feingehaltsangabe ist auf Bank- und Schmuckbarren anstelle einer Verantwort- lichkeitsmarke ein international anerkanntes Prüfer-Schmelzerzeichen angebracht. Ausser- dem sind solche Gegenstände in den aller- meisten Fällen mit dem Gewicht des Barrens und –manchmal – einer laufenden Nummerge- stempelt.
Vorsicht: Dubiose Verkäufer bieten manchmal gefälschte Barren – meist 50-g-Barren – zum Verkauf an, die trotz echt scheinender Stempe- lung nicht aus Feingold, sondern lediglich aus vergoldetem Kupfer oder Messing bestehen (s.
3. Teil).
Bezeichnungen auf Mehrmetallwaren Bei Mehrmetallwaren, also bei Gegenständen, die aus Teilen aus Edelmetall und solchen aus unedlem Metall zusammengesetzt sind, muss –neben der Verantwortlichkeitsmarke – die Feingehaltsangabe des verwendeten Edelme- talls und der Hinweis auf das unedle Metall (mit dem Wort METALL oder dem spezifischen Na- men des verwendeten Metalls oder der Metall- legierung) angegeben werden. Wie bei den zu- sammengesetzten Waren, kann die gesamte Bezeichnung auch hier nur auf einem
Metallteil angebracht sein; das volumenmässig vorherrschende Metall muss zuerst aufgeführt werden.
Mehrmetallwaren aus Titan und Gold.
2. Teil: Bezeichnungen
Bezeichnungen auf Plaquéwaren Gemäss internationaler Normierung:
23 Plaquéwaren können wie folgt bezeichnet wer- den:
Gemäss traditioneller Bezeichnung:
a) mit dem Wort «Plaqué», begleitet von der Angabe der Fabrikationsart, wobei verwen- det werden:
L für «laminé» (aufgewalzt), G für «galvanisch»; und
b) mit einer Verantwortlichkeitsmarke.
Die Bezeichnung kann durch den Namen des Überzugmetalls, der Angabe der Schichtdicke in Mikrometern und dem ausgeschriebenen o- der abgekürzten Wort «Mikron» ergänzt wer- den.
Beispiele:
Bezeichnung einer Plaquéware.
Goldplattierte Uhrgehäuse und Ergän- zungsteile können zudem der Norm ISO 3160- 1 entsprechend wie folgt bezeichnet werden:
a) mit zwei Buchstaben, die die Art des Über- zugs bezeichnen, wobei folgende Buchsta- ben verwendet werden:
GR für die Walzplattierung, GP für alle anderen Arten von Plaqué, GC für «coiffe or».
b) mit Ziffern, die die Dicke des Überzugs in Mikrometern angeben; und
c) einer Verantwortlichkeitsmarke.
Beispiele:
Bei Gegenständen, die nur teilweise mit Plaqué überzogen sind, gelten bezüglich der Platzie- rung der Bezeichnungen die gleichen Vor- schriften wie bei zusammengesetzen Waren o- der bei Mehrmetallwaren.
VORSICHT: Bezeichnungen wie 5/000, 10/000, 20/000, 5 mill, 5 millièmes, 1/10 12 KGF, 1/20 10 KGF beziehen sich nicht auf die Schichtdicke, sondern auf das Gewichtsver- hältnis zwischen Schicht und Gegenstand. Bei- spielsweise mit 10/000 bezeichnete Waren sind lediglich 3–4 Mikron dick vergoldet. Solche Qualitätsangaben sind in der Schweiz nicht er- laubt, vor allem in Deutschland und Amerika aber stark verbreitet.
2. Teil: Bezeichnungen
«GC 250» + Verantwortlichkeitsmarke «GP 10» + Verantwortlichkeitsmarke «PLAQUE OR G 10 MIKRON» + Verantwortlichkeitsmarke «PLAQUE G» + Verantwortlichkeitsmarke
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Beispiele von Bezeichnungen auf Ersatzwaren.
Bezeichnungen auf Ersatzwaren Ersatzwaren dürfen weder auf der Ware selbst noch auf Etiketten, Reklamen usw. mit Fein- gehaltsangaben in Tausendsteln oder Karat, Bezeichnungen in Verbindung mit dem Namen von Edelmetallen oder mit Qualitätsangaben von Edelmetallschichten in Mikrometern, Pro- millen usw. angepriesen werden. Hingegen ist es erlaubt, Ersatzwaren mit Phantasiebezeich- nungen oder Firmenmarken –gleichgültig, ob sie als Verantwortlichkeitsmarke hinterlegt sind oder nicht – zu versehen.
So kann man beispielsweise auf Waren aus Goldlegierungen unter 375‰ die Phantasiebe- zeichungen GAM, usw., und auf vergoldeten Waren die Wörter AMERIC, UNION, CHAR- NIER usw. antreffen.
Vergoldete und versilberte Gegenstände wer- den oft als VERGOLDET (DORÉ, DORATO, GILT oder GOLDPLATED) oder VERSILBERT (ARGENTÉ, ARGENTATO, SILVERED oder SILVERPLATED) angepriesen.
VORSICHT: In der Schweiz sind folgende Qua- litätsangaben verboten. Trotzdem kann man sie hier und da, speziell auch im Ausland, an- treffen: 14 KARAT VERGOLDET – 18 K GOLDPLA- TED – DORE À L'OR FIN
Bei so angepriesenen Gegenständen handelt es sich nie um Massivwaren, sondern lediglich um dünn vergoldetes Material (unedles Metall, Plastik, Glas, Holz oder Porzellan).
Qualitätsangaben auf versilberten Beste- cken und Tafelgeräten
Versilberte Bestecke und Tafelgeräte sind oft- mals mit Qualitätsangaben über die Stärke der Versilberung, ausgedrückt in Gramm, bezeich- net. Die Zahlen 180, 150, 120, 100, 90 oder 84 verraten den Versilberungsstandard: Die Zahl 90 auf Besteckteilen z.B. bedeutet, dass auf 24 dm2 Besteckoberfläche 90 g Feinsilber abge- schieden sind. Anstelle der erwähnten Zahlen können die Qualitätsklassen auch durch die Symbole I, II oder III ausgedrückt werden (I = erste Klasse, II = zweite Klasse und III = dritte Klasse). Zu- sätzlich zu den Zahlen und Symbolen sind Be- stecke und Tafelgeräte mit dem Herstellerzei- chen gestempelt.
Versilbertes Besteck «150». Der Löffel weist zudem das Herstellerzeichen auf.
2. Teil: Bezeichnungen
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Weitere Ziffern und Zahlen Bei Bijouteriewaren wird das Gewicht der ge- fassten Edelsteine, meistens Diamanten, z.B. in die Ringschiene graviert (1 Karat entspricht 0,2 Gramm), z.B. 0,18 cts oder 0,24 ct oder .05.
Auf Brillengestellen und Uhrbandschnallen trifft man oft auf Zahlen wie 18–54 oder 20–56, die mit Feingehalts- oder Dickenangaben verwech- selt werden könnten, hier aber Grössen oder Breiten angeben.
Brillengestell mit internationaler Grössenangabe.
Die Zahlen 18–10 oder 18–8 stehen oft auf rostfreien Stahlwaren (z.B. Bestecken) und be- deuten, dass die Eisenlegierung 18 Gewichts- prozente Chrom und 10 resp. 8 Prozente Ni- ckel enthält.
Bezeichnung von Besteckteilen aus rostfreiem Stahl.
2. Teil: Bezeichnungen
26 Wörter und Buchstaben
ACIER – ACIER INOX Französische Übersetzung des Wortes «Stahl» («rostfreier Stahl»).
Ag Chemisches Symbol für Silber. Kann überall dort, wo die Bezeichnung «Silber» vorgeschrie- ben ist, an deren Stelle verwendet werden (z.B. auf ganz vergoldeten Silbergegenständen).
ALPACCA Mögliche Bezeichnung von Teilen aus unedlem Metall auf Edelmetall- oder Mehrmetallwaren, sofern diese aus einer entsprechenden Kupfer- Nickel-Legierung bestehen.
AM – AMERIC – AMERIC-METALL –AMERI- KANER Aus der Bundesrepublik Deutschland stam- mende Fantasiebezeichnung für relativ stark vergoldete Waren. Die Vergoldung entspricht jedoch in der Schweiz nicht der Plaquéqualität (für Plaqué ist ja eine Mindestschichtdicke von 5 Mikron vorgeschrieben, Amerikaner wird le- diglich 3–4 Mikron dick vergoldet). Die Benen- nung Doublé oder Plaqué ist für diese Waren- qualität deshalb falsch und bei uns verboten.
AMERIKANER-GOLD – AM-GOLD –AMERIK- DOUBLE – AM-DOUBLE – AM.DBL. Falsche, irreführende und deshalb verbotene Bezeichnungen. Es handelt sich, wie oben be- schrieben, um vergoldete Gegenstände, die weder etwas mit echtem Gold noch mit Gold- überzügen der Qualität Plaqué (Doublé) zu tun haben!
ARGENT – ARGENTO Französische und italienische Übersetzung des Wortes «Silber».
ARGENTÉ Französische Übersetzung des Wortes «versil- bert». Au Chemisches Symbol für Gold. Kann überall dort, wo die Bezeichnung «Gold» vorgeschrie- ben ist, an deren Stelle verwendet werden.
BRASS Englische Übersetzung des Wortes «Messing». CHARNIER Bessere Amerikanerqualität.
COIFFE OR – C Bessere Goldplaquéqualität bei Uhren und Uhrarmbändern. Neben dieser Bezeichnung ist immer noch die Dicke in Mikrometern angege- ben, z.B. 200, 250 usw.
CUIVRE – Cu Französische Übersetzung resp. chemisches Symbol des Wortes «Kupfer».
DORÉ Französische Übersetzung des Wortes «ver- goldet».
DOUBLÉ Alte, heute nicht mehr gebräuchliche Bezeich- nung anstelle von «Plaqué» (s. Bezeichnungen auf Plaquéwaren).
ELECTROPLATED Englischer Ausdruck für galvanisch aufgetra- gene Edelmetallschicht (s. Bezeichnungen auf Plaquéwaren).
ELOXAL So bezeichnete Gegenstände bestehen aus Aluminium, dessen Oberfläche elektroche- misch gefärbt sein kann (auch gold- und silber- farbig).
EPC – EPBM – EPNS – EPSS Diese Buchstaben (englische Abkürzungen) findet man auf versilberten Gegenständen, die aus Grossbritannien stammen.
ESSAYEUR-FONDEUR Französische Übersetzung von «Prüfer- Schmelzer» (s. Bezeichnungen auf Bank- und Schmuckbarren).
FEINGOLD – FEINSILBER Bezeichnung, die manchmal auf Bank- oder Schmuckbarren anzutreffen ist.
GALONNÉ Im frankophonen Sprachraum gebräuchliche Bezeichung für mechanische Goldauflagen auf Silberwaren.
2. Teil: Bezeichnungen
GALV. – GALVANO – GALVANISCH – G INOX – INOXYDABLE Französische Übersetzung des Wortes «rost- frei».
27 Angabe bezüglich Art des Edelmetallüberzugs bei Plaquéwaren (s. Bezeichnungen auf Plaquéwa- ren). Neben dieser Bezeichnung ist immer noch die Dicke in Mikrometern angegeben, z.B. 10, 20, 40 usw.
GAM Eine von der Vereinigung Schweizerischer Ju- welen- und Edelmetall-Branchen für seine Mit- glieder hinterlegte Handelsmarke für die Be- zeichnung von Schmuckwaren aus einer nie- derhaltigen Goldlegierung (Goldlegierungen unter 375‰). GAM ist eine Abkürzung für «Ga- rantiemetall».
GILT GILDED Zwar korrekte, aber wenig verwendete, engli- sche Übersetzung von «vergoldet». Der Aus- druck «goldplated» ist gebräuchlicher. Siehe Vergoldet.
GOLD Mit diesem Wort dürfen alle in einem gesetzli- chen Feingehalt von 375–999‰ hergestellten Goldwaren bezeichnet oder angepriesen wer- den. Ausserdem müssen damit Nebenbestand- teile aus Weissgold an Platinschmuck gekenn- zeichnet sein (z.B. Broschennadeln).
GOLD AUFGEWALZT Angabe bezüglich Art des Edelmetallüberzugs bei Plaquéwaren (s. Bezeichnungen auf Plaquéwaren).
GOLDPLATED Gebräuchliche, englische Übersetzung des Wortes «vergoldet».
GOLDPLATTIERT Kann anstelle des Wortes «Goldplaqué» ste- hen (s. Bezeichnungen auf Plaquéwaren).
GOLD ELECTROPLATED Angabe bezüglich Art des Edelmetallüberzugs bei Plaquéwaren. Englischer Ausdruck für gal- vanische Goldabscheidung (s. Bezeichnungen auf Plaquéwaren).
GOLDFILLED Angabe bezüglich Art des Edelmetallüberzugs bei Plaquéwaren. Englischer Ausdruck für «mechanische Goldauflage» (s. Bezeichnun- gen auf Plaquéwaren).
KUPFER – Cu Mögliche Bezeichnung von Teilen aus unedlem Metall auf Edelmetall- oder Mehrmetallwaren, sofern diese aus einer entsprechenden Kupfer- legierung bestehen.
LAMINÉ – L Angabe bezüglich Art des Edelmetallüberzugs bei Plaquéwaren. Französischer Ausdruck für «mechanische Goldauflage» (s. Bezeichnun- gen auf Plaquéwaren). Neben dieser Bezeich- nung ist immer noch die Dicke in Mikrometern angegeben, z.B. 10, 20, 40 usw.
METALL – MÉTAL Die gebräuchlichste Bezeichnung von Teilen aus unedlem Metall auf Edelmetall oder Mehr- metallwaren.
MICRON – MIC. – M Abkürzungen für das Wort «Mikrometer». Fa- kultativer Bestandteil der Plaquébezeichnung (s. Bezeichnung von Plaquéwaren).
NEUSILBER Anderer Ausdruck für «Alpacca», also für eine Cu-Ni-Legierung, die kein Silber enthält. Weil das Wort zu Missverständnissen Anlass geben könnte, darf es in der Schweiz nicht zur Waren- bezeichnung oder -anpreisung verwendet wer- den.
No. – Nr. Grössen- oder Breitenangaben, z.B. bei Brillen- gestellen oder Uhrbandschnallen, die mit Fein- gehalts- oder Dickenangaben verwechselt wer- den können, müssen mit «No», «Nr.» oder «mm» ergänzt sein.
OR – ORO Französische resp. italienische Übersetzung des Wortes «Gold».
OZ TR Abkürzung für Troy-Unze.
PALLADIUM – Pd – PALL. Vorgeschriebene Ergänzung zur Feingehalts- angabe bei Palladiumwaren.
2. Teil: Bezeichnungen
PLATA Spanische Übersetzung des Wortes «Silber». STERLING
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PLATIN – Pt Vorgeschriebene Ergänzung zur Feingehalts- angabe bei Platinwaren.
PLATINIERT – PLATINÉ Bezeichnung auf verplatinierten Ersatzwaren.
PLAQUÉ – PLAQUÉ OR – PLAQUÉ ARGENT Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Bezeichnung von Plaquéwaren (s. Bezeichnun- gen auf Plaquéwaren).
PRÜFER-SCHMELZER Der Ausdruck ist gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Prüfer-Schmelzer-Zeichens (s. Bezeichnungen auf Bank- und Schmuckbar- ren).
RHODINIERT – RHODIÉ – RODIUMPLATED Bezeichnung auf rhodinierten Gegenständen.
ROLLED GOLD Angabe bezüglich Art des Edelmetallüberzugs bei Plaquéwaren. Englischer Ausdruck für «mechanische Goldauflage» (s. Bezeichnun- gen auf Plaquéwaren).
ROSTFREI – ROSTFREIER STAHL Mögliche Bezeichnung von Teilen aus unedlem Metall auf Edelmetall- oder Mehrmetallwaren, sofern diese aus einer entsprechenden Stahlle- gierung bestehen.
SILBER Mit diesem Wort dürfen alle in einem gesetzli- chen Feingehalt von 800–999‰ hergestellten Silberwaren bezeichnet oder angepriesen wer- den. Auf komplett vergoldeten Silberwaren ist die Bezeichnung oder das chemische Symbol obligatorisch.
SILVERED – SILVERPLATED Englische Übersetzungen von «versilbert». Der Ausdruck «silverplated» ist gebräuchlicher als «silvered».
STAHL – STEEL – STAINLESS STEEL Mögliche Bezeichnung von Teilen aus unedlem Metall auf Edelmetall- oder Mehrmetallwaren, sofern diese aus einer entsprechenden Stahlle- gierung bestehen.
Gestattete Ergänzung für Silberwaren im Fein- gehalt von 925‰.
TAEL Chinesisches Handelsgewicht, das manchmal auf Schmuck- und Bankbarren steht.
TITAN – TI Mögliche Bezeichnung von Teilen aus unedlem Metall auf Edelmetall- oder Mehrmetallwaren, sofern diese aus einer entsprechenden Titanle- gierung bestehen.
TOLA Indisches Handelsgewicht, das manchmal auf Schmuck- und Bankbarren steht.
TROY-UNZE Angelsächsisches Handelsgewicht (31.1035 Gramm), das manchmal auf Schmuck- und Bankbarren steht.
UNZE Siehe Troy-Unze.
UNION – UNACO Bessere Amerikanerqualität.
VERGOLDET Bezeichnung auf vergoldeten Ersatz- oder Sil- berwaren.
VERMEIL Im frankophonen Sprachraum gebräuchliche Bezeichung für Vergoldungen auf Silberwaren.
VERSILBERT Bezeichnung auf versilberten Ersatzwaren.
WALZGOLDPLATTIERT Angabe bezüglich Art des Edelmetallüberzugs bei Plaquéwaren. Anderer Ausdruck für «me- chanische Goldauflage» (s. Bezeichnungen auf Plaquéwaren). Uhren
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Uhren: Exportschlager und Meisterwerke der Handwerkskunst
Uhren sind nach wie vor ein wichtiges Export- produkt. Die Schweiz hat in 2006 für mehr als 13 Milliarden Franken Uhrenprodukte und 4.6 Milliarden Schmuck exportiert. Die noch vor Jahren kränkelnde Uhrenindustrie steht besser da denn je; ob sich eine abschwächende Kon- junktur und eine abnehmende Investitions- freude nicht kurzfristig auswirken wird, muss sich weisen. Denn erstaunlicherweise sind es keineswegs nur die Hightech-Produkte, sondern auch die «altehrwürdigen» mechanischen Uhren, die zu diesen Glanzresultaten beitrugen. Von der Uhr- macherkunst zeugen unsere Bilder aus dem in- ternationalen Uhrenmuseum in La Chaux-de- Fonds und aus der Produktion der Firma Tissot in Le Locle.
Fertigung einer mechanischen Taschenuhr bei Tis- sot in Le Locle.
Das Uhrenmuseum weist eine umfangreiche Samm- lung verzierter (teils emaillierter) Taschenuhren auf. Schmuck
30 Garantiert echt: Dieser wunderschöne Schmuck ist ein veritables Beispiel der Schweizer Gold- schmiedekunst.
3. Teil: Fälschungen
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Vorsicht Fälschungen!
Gefälschte Goldbarren, aus Kupfer, lediglich vergoldet.
Ist Ihnen in den Ferien auch schon am Strand oder neben einer Autobahnraststätte ein fun- kelndes Armband oder gar ein Goldbarren an- geboten worden? Vielleicht noch mit einer verrückten Ge- schichte, wie etwa, es stamme aus Familienbe- ständen oder einem Konkurs und sei deshalb so billig? Glauben Sie diesen gerissenen Ver- käufern kein Wort, lassen Sie sich nie zu einem solch unüberlegten Kauf überreden. Sie wer- den dabei nämlich mit hundertprozentiger Si- cherheit übers Ohr gehauen!
Ein paar Beispiele solcher «Kapitalanlagen» gefällig?
Da wäre einmal dieser Goldbarren: Er sieht ei- nem echten 50-g-Goldbarren täuschend ähn- lich, hat aber einen entscheidenden Nachteil. Er besteht nämlich nur aus leicht vergoldetem Kupfer! Dabei ist es eigentlich einfach, echte von falschen Barren zu unterscheiden. Gold ist ungefähr doppelt so schwer wie die meisten unedlen Metalle. Ein gefälschter Barren, der die gleichen Ausmasse aufweist wie ein echter, muss deshalb viel zu leicht sein. Wie eben un- ser abgebildeter Barren, der statt 50 nur 32 Gramm wiegt!
Das folgende Bild zeigt gefälschte Uhren von verschiedenen berühmten Schweizer Marken, die auch auf Internet als «Occasion» oder «Replicas» angeboten werden.
Es gibt zwei Arten von Uhrenfälschungen: Zum einen werden vergoldete Uhren mit falschen Stempeln als echte Golduhren verkauft.
Angaben/Stempel auf gefälschten Uhren: obwohl die Fälschung lediglich aus vergoldetem Messing be- steht, wird dem Käufer vorgegaukelt, es handle sich um ein massiv goldenes Uhrgehäuse.
Beispiel einer gefälschten Rolex-Uhr.
Gefälschte Uhren – en masse.
3. Teil: Fälschungen
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Es ist aber in Mode gekommen, dass man im Fernen Osten oder auf Internet billige Nachah- mungen von berühmten Schweizer Uhren er- steht. Man muss sich aber bei einem solchen Kauf des Risikos bewusst sein, das man da eingeht: Solche Uhren sind Modell- und Mar- kenfälschungen, die Herkunftsbezeichnung SWISS MADE wird fälschlicherweise ge- braucht, und dazu sind oft auch noch Feingeh- altsangaben und schweizerische Garantie- stempel unrechtmässig nachgeahmt. Wenn man eine solche Uhr in die Schweiz einführt, können sich mit den Behörden ziemliche Schwierigkeiten ergeben; diese reichen von der Beschlagnahme und Zerstörung der Uhr bis hin zur Verzeigung. Abzuraten ist auch vom Kauf eines solchen «Goldbesteckes», wie es manchmal auf Wer- befahrten angeboten wird: Vom Kauf solch «goldener» Armbänder möch- ten wir ausdrücklich warnen:
Armbänder aus unedlem Metall, lediglich vergoldet.
Selbstverständlich tragen sie eine Stempelung:
Besteck-Verpackung mit gefälschtem Besteck.
So ein Tafellöffel ist mit insgesamt 12 Tau- sendstelgramm Gold überzogen, die Dicke der Goldschicht beträgt weniger als ein Tau- sendstelmillimeter (Zeitungspapier ist beispiels- weise etwa 60 Tausendstelmillimeter dick!). Auf einem 48-teiligen Besteckset ist also nicht einmal ein Gramm Gold vorhanden, und ein Gramm Gold ist zwischen 25 und 30 Franken wert! Trotzdem finden wir auf diesen Besteck- teilen solche irreführenden Stempel:
Nicht nur die Armbänder, sondern auch die Stempel sind gefälscht!
Allerdings eine, die man nur für Uhrgehäuse brauchen darf! Aber was soll's, das merkt ein Laie ja kaum. Vertrauen Sie also auch nicht be- dingungslos den Stempeln, denn diese sind leicht zu fälschen. Natürlich ist es nicht so, dass man in fremden Ländern generell übers Ohr gehauen wird. Aber auch dort gilt dasselbe wie bei uns: Will man sichergehen, so geht man ins Fachge- schäft! Denn noch einmal: Die Geschichte, die Ihnen der Kerl am Strand, auf der Autobahn- raststätte oder in der Bahnhofhalle auftischt, mag noch so rührend und das Angebot noch so verlockend sein. Der Goldbarren, die Uhr, das Besteck oder das Armband sind mit Si- cherheit gefälscht! Bezeichnungen auf gefälsch- tem, vergoldetem Besteck.
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Vom Design zum handgefer- tigten Schmuck: Meisterstü- cke aus dem Atelier.