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Info Zoll Für Privatpersonen: alle wichtigen Informationen auf einen Blick Laden Sie QuickZoll herunter, die offizielle Verzollungs-App
2 3 Das Wichtigste zusammengefasst Reisedokumente Um in die Schweiz einzureisen, brauchen Sie ein anerkann- tes und gültiges Reisedokument. Dies kann ein Reisepass oder eine Identitätskarte sein. In einigen Fällen kann auch ein Visum notwendig sein. Strassenabgaben Als Fahrerin oder Fahrer eines Fahrzeugs müssen Sie Strassenabgaben bezahlen, um die Schweizer Strassen und Autobahnen nutzen zu können. Waren und Sonderfälle Wenn Sie Waren mit sich führen, müssen Sie beim Grenz- übertritt gewisse Vorschriften einhalten und allenfalls Zollabgaben entrichten. Für bestimmte Warenkategorien (Tiere, Fahrzeuge, Internet-Einkäufe) gelten besondere Bestimmungen. Strassenabgaben Je nach Fahrzeugart und -gewicht müssen Sie vor der Benutzung von Schweizer Strassen folgende Abgaben bezahlen: Bis 3,5 Tonnen Für Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen müssen Sie für die Benutzung von Schweizer Autobahnen und -strassen eine Vignette kaufen. Die Vignette gibt es als Klebevignette und in praktischer elektronischer Form als E-Vignette. Sie kostet in beiden Fällen CHF 40.–. Die E-Vignette kann zeit- und ortsunabhängig unter
www.e-vignette.ch gekauft werden und ist direkt
nach der Bezahlung gültig. Mehr als 3,5 Tonnen Bei ausländischen Fahrzeugen, deren Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, fällt die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) an. Mehr Infos: www.via.admin.ch/shop Via Impressum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Taubenstrasse 16 3003 Bern Vertrieb: www.bundespublikationen.admin.ch Art.-Nr. 606.000.18.50D 01/2025 Die vorliegende Broschüre erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient ausschliesslich der allgemeinen Information. Es können keine Rechtsansprüche daraus abgeleitet werden. Reisen Sie mit Ihrem Auto oder Wohn- mobil in die Schweiz? Bezahlen Sie Ihre Strassenabgaben bequem online im Via Portal.
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1. Schritt
2. Schritt
Nein
Nein Das BAZG erstattet keine im Ausland bezahlte MWST.
Wenden Sie sich bitte an den ausländischen Verkäufer
oder an ein auf Steuerrückerstattungen spezialisiertes
Unternehmen. Privatwaren Einfuhr von Waren für den privaten Gebrauch der reisenden Person oder zum Verschenken. Gilt pro Person und Tag. MWST-pflichtig MWST auf Gesamtwert MWST-frei Zollfrei Mit QuickZoll werden fällige Abgaben automa- tisch berechnet
Ja
Ja Zollpflichtig Zoll wird auf die Mehrmengen erhoben. Wertfreigrenze von CHF 150 Übersteigt der Gesamtwert aller Waren CHF 150? Freimengen Übersteigt die Menge … 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen, ausgenommen Wild? (≤10 kg: CHF 17.– je kg; >10 kg: CHF 23.– je kg) 1 kg/Liter Butter, Rahm? (CHF 16.– je kg/Liter) 5 kg/Liter Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken? (CHF 2.– je kg/Liter) 5 Liter alkoholische Getränke bis 18 % Vol.?* (CHF 2.– je Liter) 1 Liter alkoholische Getränke über 18 % Vol.?* (CHF 15.– je Liter) 250 Zigaretten / Zigarren / Tabakfabrikate zum Erhitzen / nikotinhal- tige Kartuschen für E-Zigaretten oder 250 g andere Tabakfabrikate oder 250 ml nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten oder 25 elektronische Einwegzigaretten* (Zigaretten, etc.: CHF -.25 je Stk.; andere Tabakfabrikate: -.10 je g; nikotinhaltige Flüssigkeiten: -.25 je ml; elektronische Einwegzigaretten: 2.50 je Stk.)
* Mindestalter 17 Jahre
7 Die Auskunftszentrale Zoll steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung: Per Telefon: +41 58 467 15 15 Montag–Freitag 8.00–11.30 Uhr / 13.30–17.00 Uhr Haben Sie noch Fragen? Alle weiterführenden Informationen finden Sie auf unserer Website: www.zoll.ch Fahrzeuge Bei der Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz müssen Sie bestimmte Formalitäten einhalten und verschiedene Abgaben bezahlen. Im Internet getätigte Einkäufe Sendungen aus dem oder ins Ausland gelten als Handels- waren. Bei diesen Waren gilt die Wertfreigrenze von CHF 150.– nicht. Übersiedlungs-, Erbschafts- und Ausstattungs- gut (Heirat) Wenn Sie ins Ausland ziehen oder sich in der Schweiz niederlassen wollen, können Sie Ihr Übersiedlungs-, Erbschafts- und Ausstattungsgut abgabenfrei mitführen. Bei der Einfuhr ist dafür eine schriftliche Anmeldung notwendig. Einschränkungen und Verbote Tiere und Pflanzen Sie möchten ein Tier einführen? Mit Ihrem Haustier reisen? Eine exotische Pflanze mitbringen? Informieren Sie sich darüber, was erlaubt ist. Verbotene Waren Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten und/oder eingeschränkt (Waffen, Drogen, Betäubungsmittel, Kultur- güter, Fälschungen, Medikamente usw.) Persönliche Gebrauchsgegenstände
• Aus der Schweiz vorübergehend ins Ausland mitgenommene Gegenstände
• Von ausländischen Reisenden vorübergehend in die Schweiz mitgenommene Gegenstände Reiseproviant
• Genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag Treibstoff, der im Tank Ihres Privatfahrzeugs enthalten ist Waren, die mehrwertsteuer- und zollfrei eingeführt werden können Privatwaren Alle Infos zu den Einschränkungen, Verboten und Sonderfällen finden sie unter www.bazg.admin.ch/categories Sonderfälle
Die offizielle App des BAZG, um Ihre Privatwaren zu verzollen. > Automatische Berechnung der Abgaben, inklusive
Abzug der Freimengen > Zahlung mit TWINT und Kreditkarte möglich > Alles was Sie über den Zoll wissen müssen, können Sie
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