Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Grundlagen
Bern, 11. November 2024
Information Nationale und internationale Durchfuhr Reminder
Ab anfangs Dezember 2024 befinden sich alle gVV-Länder in der NCTS Phase 5. Da wenige Länder aber noch ein paar Wochen mehr Zeit für die Anpassung benötigen, erfolgt aus tech- nischer Sicht die Umstellung erst per 21. Januar 2025. Wir weisen nochmals darauf hin, dass ab diesem Datum Folgendes gilt: Warenanmeldung internationale Durchfuhr (WA-D) • Pflichtangabe der Tarifnummer In der WA-D muss die 6-stellige Tarifnummer je Warenposition angegeben werden. • Keine Datenübernahme aus einer vereinfachten Ausfuhranmeldung Eine Datenübernahme aus einer vereinfachten Warenanmeldung Ausfuhr Passar bzw. aus einer vereinfachten Zollanmeldung e-dec Export (Tarifnummer 9999.9999) in die WA-D ist nicht möglich. In diesen Fällen muss eine «full» WA-D (ohne Datenübernahme) erstellt werden. Im Datenfeld «previous document» ist der Code SNOT (e-dec ohne Datenübernahme) zu erfassen (siehe auch R-14-01, Ziffer 7.2). Warenanmeldung nationale Durchfuhr (WA-nD) • Pflichtangabe der Tarifnummer Grundsätzlich besteht analog der internationalen auch in der nationalen Durchfuhr die Pflicht, die 6-stellige Tarifnummer je Warenposition anzugeben. Auf die Angabe der Tarifnummer kann in der WA-nD indessen verzichtet werden, wenn der WA-nD: o eine vereinfachte Ausfuhrwarenanmeldung/-zollanmeldung vorangeht; oder o eine vereinfachte Einfuhrzollanmeldung nachfolgt. • Datenübernahme einer vereinfachten Ausfuhranmeldung Eine Datenübernahme einer vereinfachten Warenanmeldung Ausfuhr Passar bzw. einer vereinfachten Zollanmeldung e-dec Export in die WA-nD ist möglich.
2/2
• Keine Verwendung von Warenlisten zur Identitätssicherung Das BAZG toleriert keine Warenlisten für die Identitätssicherung mehr. Jede Waren- position muss separat in der WA-nD angemeldet werden. Es können bis zu 999 Wa- renpositionen in der WA-nD erfasst werden. Wir empfehlen, bereits ab anfangs Dezember 2024 die Tarifnummer anzugeben und bei der nationalen Durchfuhr auf die Warenlisten zu verzichten. Suchverfahren für internationale Durchfuhr (WA-D) Wird ein Durchfuhrverfahren nicht beendet, so startet das Suchverfahren nach Ablauf der Durchfuhrfrist mit einer elektronischen Suchanfrage beim Anmelder (IE140). Es ist wichtig, dass der Anmelder auf diese Anfrage antwortet (IE141). Ansonsten wird automatisch das Abgabenerhebungsverfahren eingeleitet.