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Gemeinsames Versandverfahren: Beitritt der Ukraine

Bazg · 2022-09-13 · Deutsch CH
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Warenverkehr

Bern, 14.09.2022

Information Gemeinsames Versandverfahren: Beitritt der Ukraine

Mit dem Beitritt der Ukraine zum Übereinkommen über ein gemeinsames Ver- sandverfahren (gVV Übereinkommen) können ab dem 1. Oktober 2022 Versand- verfahren mit der Ukraine abgewickelt werden, sofern die notwendigen Anpas- sungen vorgenommen wurden. Sofern Sie Versandverfahren NCTS mit der Ukraine (UA) durchführen wollen, haben Sie Fol- gendes zu beachten:

1. Gesamtsicherheiten Der Geltungsbereich der Verpflichtungserklärung des Bürgen (Bürgschaftsurkunde) muss auf die UA ausgedehnt werden. Sie müssen folglich Ihren Bürgen beauftragen, die bestehende Verpflichtungserklärung anzupassen und für die UA ein Zustelldomizil zu bezeichnen. Prüfen Sie bitte vorgängig, ob durch die Ausdehnung des Geltungsbereiches auch eine Erhöhung des Referenzbe- trages Ihrer Gesamtsicherheit nötig ist. In diesem Fall reichen Sie bitte einen neuen An- trag für eine Gesamtsicherheit ein (siehe auch https://www.bazg.ad- min.ch/bazg/de/home/information-firmen/waren-anmelden/transitverfahren/gemeinsa- mes-versandverfahren--gvv-.htmlw). Nach Eingang der Änderungsanzeige Ihres Bürgen bzw. nach Behandlung Ihres neuen Antrages werden wir Ihnen auf Wunsch neue Sicherheitsbescheinigungen (TC 31 bzw. TC 33) zustellen.

2. Zollstellen für das Versandverfahren in der Ukraine Für Versandverfahren mit der UA ist eine korrekte für das Versandverfahren zuständige Bestimmungszollstelle der UA und gegebenenfalls eine Durchgangszollstelle (Transitein- gangszollstelle) anzugeben, damit Verzögerungen/Probleme an den Grenzübergängen zur UA vermieden werden können. Informationen über die für das Versandverfahren zuständigen Zollstellen in Europa sind auf folgender Internetseite publiziert: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/col/col_home.jsp?Lang=de&Screen=0

Gemeinsames Versandverfahren: Beitritt der Ukraine

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3. Zollkontaktstellen in der Ukraine Bei allfälligen Fragen/Problemen bei der Anwendung des Versandverfahrens in der UA selber kann auch mit dem dortigen nationalen Transitkoordinator und/oder regionalen Ver- sandbeauftragten Kontakt aufgenommen werden. Das Verzeichnis der Zollkontaktstellen Transit ist auf folgender Seite publiziert: Union and Common Transit (europa.eu)

4. Verschiedenes  IT-System NCTS Die IT-Systeme des BAZG werden auf den 1. Oktober 2022 angepasst (z. B. Codie- rungslisten, Stammdaten);  Security Bestimmungen (Vorausanmeldung Sicherheit) Für Warensendungen in die UA sind ebenfalls die Securitydaten zu erfassen.

Bei Fragen können Sie sich an folgende Stellen wenden  Gesamtsicherheiten / Bürgschaften: finanzen-ncts@bazg.admin.ch  Verfahrensbestimmungen:

zollveranlagung@bazg.admin.ch Allgemeine Infos zum Versandverfahren www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-firmen/waren-anmelden/transitverfah- ren/gemeinsames-versandverfahren--gvv-.html