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Einbaubefreiung_ESF_D

Gesuch um Einbaubefreiung des LSVA-Erfassungsgerätes

Bazg · 2026-02-26 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG LSVA: Gesuch um Befreiung von der automatisierten Fahrleistungs- erfassung Angaben Gesuchsteller Name und Adresse

Geschäftspartner-ID UID

Ansprechperson

Kontaktangaben (E-Mail oder Telefon) Angaben Fahrzeug VIN (Fahrgestellnummer)

Kontrollschild Begründung für die Befreiung von der automatisierten Fahrleistungserfassung

gewünschter Starttermin

Gesuch durch BAZG bewilligt:

SIGN

Grundsätzliches • Die vollständige Geschäftspartner-Registrierung im ePortal des Bundes inkl. Bezug der Geschäftspartner-Rolle «LSVA Halter» ist Voraussetzung. • Das betroffene Fahrzeug muss unter Vorlage des bewilligten Gesuches beim nationa- len NETS-Anbieter NATRAS registriert werden. • Nach Registrierung bei NATRAS wird in einem Standardprozess ein Erfassungsgerät zugestellt. Dieses ist gemäss den Anleitungen von NATRAS in Betrieb zu nehmen, muss jedoch in der Folge nicht zur Fahrleistungserfassung im Fahrzeug mitgeführt werden. • Die Fahrleistungen und die Angaben zu einem mitgeführten Anhänger müssen täglich für das aufgeführte Fahrzeug innerhalb von fünf Arbeitstagen in der NATRAS-Ausfall- lösung korrekt und lückenlos angemeldet werden. • Die Vorgaben von NATRAS hinsichtlich Registrierung und Fahrleistungserfassung müssen eingehalten werden. • Diese Bewilligung ist nur gültig für das aufgeführte Fahrzeug und den aufgeführten Geschäftspartner. Sie ist nicht auf andere Fahrzeuge und andere Geschäftspartner übertragbar. • Vor Gültigkeit dieser Bewilligung erbrachte Fahrleistungen sind vollumfänglich am ersten Gültigkeitstag zu erfassen. • Das Gesuch ist per E-Mail einzureichen an: lsva@bazg.admin.ch Beginn Gültigkeit Die Bewilligung ist ab dem gewünschten Starttermin gültig, jedoch frühestens ab dem Datum der elektronischen BAZG Signatur. Beendigung Gültigkeit Die Bewilligung endet • mit einem Halterwechsel des aufgeführten Fahrzeuges • mit einer endgültigen Ausserverkehrsetzung des aufgeführten Fahrzeuges • mit Widerruf Zustellung: oder per Post: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit Verkehrsabgaben 3003 Bern Formular als E-Mail senden Formular speichern