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Antrag_auf_Gesamtsicherheit

Antrag auf Gesamtsicherheit

Bazg · 2024-12-19 · Deutsch CH
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren Antrag auf Bewilligung einer Gesamtsicherheit einschliesslich einer möglichen Reduktion oder Befreiung1 Allgemeine Hinweise: - Allfällige Beilagen zum Antrag sind so zu kennzeichnen, dass klar ist, zu welcher Ziffer bzw. welchem Kriterium sie sich beziehen. - Die Klammerverweise auf rechtliche Artikel beziehen sich auf die Anlage I des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren (SR 0.631.242.04). - Der rechtmässige Geschäftssitz des Antragstellers muss sich in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein befinden. 1. Angaben des Antragstellers: (Firmenbezeichnung, vollständige Adresse, UID-Nummer2) Aktuelle Gesamtsicherheit (falls vorhanden): Aktuelles Zollkonto ZAZ3 (falls vorhanden): Referenz Antragsteller (fakultativ): Der Antrag ist unterschrieben und mit den erforderlichen Beilagen an folgende E-Mail zu senden: Die Mail ist mit Betreff «Antrag gVV-Gesamtsicherheit – Firma …» zu versehen. Bei Bedarf kann der Antrag inkl. Beilagen auch per Post an folgende Adresse gesendet werden: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit Finanzen Taubenstrasse 16 Status des Antragstellers: Bitte kreuzen Sie an, welchen Status Sie heute besitzen: Zugelassener Versender und/oder Zugelassener Empfänger (ZVE) Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator, AEO) Keinen 1 SR 0.631.242.04 (Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a) in Verbindung mit Art. 57, Abs. 1 der Anlage I) 2 https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/register/unternehmensregister/unternehmens-identifikationsnummer.html 3 https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-firmen/waren-anmelden/das zollkonto-im-zentralisierten-abrechnungsverfahren-der- zollve.html 3003 Bern 1/11 info-finanzen@bazg.admin.ch

2. Prüfung der Grundvoraussetzungen: Angaben des Antragstellers zur Prüfung der Erfüllung der Grundvoraussetzungen für die Bewilligung einer Gesamtsicherheit (Art. 57 Abs. 1) 1. Haben Sie bzw. Ihre bevollmächtigten Vertreter in den vergangenen drei Jahren schwere oder wiederholte Verstösse gegen die Zoll- und Steuervorschriften oder schwere Straftaten im Rahmen Ihrer Wirtschaftstätigkeit begangen? Hinweis: Als schwere Straftaten gelten beispielsweise Betrug, Korruption, Bestechung, Geldwäsche, Umweltverbrechen, Beteiligung an kriminellen Vereinigungen (Aufzählung nicht abschliessend), die von den verantwortlichen Personen des Unternehmens und den für Zollangelegenheiten zuständigen Beschäftigten des Unternehmens (Personen mit Zollaufgaben, z. B. Leiter der Zollabteilung, Deklaranten/innen, Lagermitarbeiter/innen) begangen wurden. Antragsteller mit dem Status eines ZVE und AEO erfüllen dieses Kriterium und müssen deshalb hier keine Angaben machen. JA Wenn ja, geben Sie die Art der Verstösse mit Referenz an: NEIN 2. Nehmen Sie das Versandverfahren regelmässig in Anspruch (mindestens 20 Verfahren pro Jahr)? Antragsteller mit dem Status eines ZVE erfüllen dieses Kriterium und müssen deshalb hier keine Angaben machen. JA NEIN Wenn NEIN: Verfügen die zuständigen Mitarbeiter über das Fachwissen, die in Zusammenhang mit der ordnungsgemässen Abwicklung von Versandverfahren stehen? Antwort mit Begründung: 2/11

3 Geltungsbereich: Die Gesamtsicherheit soll neben den EU-Ländern auch für Versandverfahren mit folgenden gVV-Vertragsparteien gültig sein: Nordmazedonien Norwegen Island Serbien Türkei Ukraine Vereinigtes Königreich Georgien 4 Angaben zur Anzahl und Art der voraussichtlich beförderten Sendungen (Art. 74 Abs. 2): Anmerkungen: • Die Angaben können auch auf einem separaten Beiblatt aufgeführt und dem Antrag beigelegt werden! • Die nachfolgenden Angaben dienen zur Berechnung des Referenzbetrags. Dieser entspricht der Schuld, die entstehen kann, wenn die Versandverfahren nicht ordnungsgemäss erledigt werden.

a) Durchschnittliche Dauer der Versandverfahren (Zeit zwischen der Eröffnung und der Erledigung des Verfahrens): Dauer in Tagen:

b) Angaben zu den Sendungen, die während der Dauer der Versandverfahren gleichzeitig die Gesamtsicherheit belasten: Warenbezeichnung (Tarifnummer) Anzahl Versandverfahren, die gleichzeitig die Bürgschaft belasten Gewicht pro Verfahren (kg) Wert in CHF je Verfahren 3/11 Montenegro Moldova

5. Antrag auf Reduktion der Gesamtsicherheit (Art. 75) Wenn der Antragsteller eine teilweise oder vollständige Reduktion der Sicherheitsleistung erreichen will, müssen die entsprechend vermerkten Kriterien vollumfänglich erfüllt werden. Zur Beurteilung werden auch verwaltungsinterne Informationen über den Antragsteller herangezogen. I. Höhe der Reduktion der Gesamtsicherheit Die Höhe der Gesamtsicherheit kann bei Erfüllung der Kriterien unter Teil III wie folgt reduziert werden: • auf 50 % des Referenzbetrags Dafür müssen die Kriterien a) - e) erfüllt sein. • auf 30 % des Referenzbetrags Dafür müssen die Kriterien a) - f) erfüllt sein. • auf 0 % des Referenzbetrags (Befreiung von der Gesamtsicherheit) Dafür müssen die Kriterien a) - k) erfüllt sein. II. Antrag auf Reduktion der Gesamtsicherheit Der Antragsteller beantragt, die Höhe der Gesamtsicherheit wie folgt festzusetzen: 100 % des Referenzbetrags (ohne Reduktion), ohne weitere zu erfüllende Kriterien 50 % des Referenzbetrags, Reduktionskriterien a) – e) 30 % des Referenzbetrags, Reduktionskriterien a) – f) 0 % des Referenzbetrags (Befreiung) Reduktionskriterien a) – k) III. Reduktionskriterien a) Der Antragsteller verwendet ein Buchführungssystem, das den allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen in der Schweiz entspricht, das auf Buchprüfungen basierende Zollkontrollen ermöglicht und in dem die Daten so archiviert werden, dass zum Zeitpunkt der Dateneingabe ein Prüfpfad entsteht. Hinweis: Der Prüfpfad stellt die vollständige und kurzfristige Nachvollziehbarkeit von zollrelevanten Vorgängen im Buchführungssystem anhand von Verbindungen zwischen Warenbewegungen, Datenerfassung und Buchungsbelegen dar. Diese Verbindungen werden durch Referenzmerkmale ermöglicht. Sie können sowohl elektronisch als auch manuell sein. Antragsteller mit dem Status ZVE und/oder AEO erfüllen dieses Kriterium und müssen deshalb hier keine Angaben machen. →Benennen Sie das verwendete Buchführungssystem und beschreiben Sie den Prozess: 4/11 

b) Der Antragsteller verfügt über eine Verwaltungsorganisation, die Art und Größe des Unternehmens entspricht und für die Verwaltung der Warenbewegungen geeignet ist, sowie über interne Kontrollen, mit denen Fehler verhindert, erkannt und korrigiert sowie illegale oder nicht ordnungsgemäße Geschäfte im Zusammenhang mit Versandverfahren verhindert und erkannt werden können. Antragsteller mit dem Status ZVE und/oder AEO erfüllen dieses Kriterium und müssen deshalb hier keine Angaben machen. →Machen Sie Angaben zur Organisation (Organigramm): →Machen Sie Angaben zum internen Kontrollsystem (Arbeitsanweisungen): c) Sie befinden sich nicht in einem Insolvenzverfahren. Antragsteller mit dem Status eines AEO erfüllen dieses Kriterium. d) Sie sind in den letzten drei Jahren vor Antragstellung den finanziellen Verpflichtungen in Bezug auf die Zahlung von Schulden, die bei oder im Zusammenhang mit der Einfuhr oder der Ausfuhr von Waren erhoben wurden, nachgekommen. Antragsteller mit dem Status ZVE und/oder AEO erfüllen dieses Kriterium. e) Sie weisen anhand von Aufzeichnungen und Daten der letzten drei Jahre vor Antragstellung nach, dass Sie über eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um Ihren Verpflichtungen in Bezug auf Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit nachzukommen, und vor allem keinen Negativsaldo bei den Aktiva ausweisen, es sei denn, dieser kann ausgeglichen werden. Sie weisen ebenfalls nach, wie Sie Ihren Verpflichtungen zur Begleichung Ihrer Schulden und anderer Abgaben, die möglicherweise entstehen und von der Sicherheitsleistung nicht abgedeckt sind, nachkommen können. →Legen Sie dem Antrag geeignete Aufzeichnungen über die letzten drei Jahre bei, wie Jahresabschluss, Wirtschaftsprüfungsbericht, Revisionsbericht: 5/11

f) Sie tragen dafür Sorge, dass das betreffende Personal angewiesen ist, die Zollbehörden über jegliches Problem hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften zu unterrichten und legen interne Prozesse für diese Unterrichtung fest. Antragsteller mit dem Status ZVE und/oder AEO erfüllen dieses Kriterium und müssen deshalb hier keine Angaben machen. →Legen Sie dem Antrag Anweisungen/Checklisten an das Personal bei: g) Sie gestatten der Zollbehörde den physischen Zugang zu Ihren Buchführungssystemen sowie zu Ihren Geschäftsbüchern und Beförderungsunterlagen. Antragsteller mit dem Status ZVE und/oder AEO erfüllen dieses Kriterium und müssen deshalb hier keine Angaben machen. →Machen Sie genaue Angaben zum Ort (Adresse), an dem die Aufzeichnungen geführt und die Unterlagen aufbewahrt werden: h) Sie verfügen über ein Logistiksystem, das eine Unterscheidung zwischen Waren im freien Verkehr (verzollt) und anderen Waren zulässt und gegebenenfalls deren Lokalisierung ermöglicht. Antragsteller mit dem Status ZVE erfüllen dieses Kriterium und müssen deshalb hier keine Angaben machen. →Machen Sie Angaben zu Art und Funktion des Logistiksystems: 6/11

i) Wenn Sie mit Waren handeln oder solche befördern, die Bewilligungen oder Beschränkungen unterliegen, so verfügen Sie über ausreichende interne Prozesse für die Bearbeitung dieser Bewilligungen und Einhaltung der Beschränkungen. Antragsteller mit dem Status ZVE und/oder AEO erfüllen dieses Kriterium und müssen deshalb hier keine Angaben machen. →Beschreiben Sie die Prozesse: j) Sie verfügen über ausreichende Prozesse für die Archivierung Ihrer Aufzeichnungen und Informationen und für den Schutz vor Informationsverlust. Antragsteller mit dem Status eines AEO erfüllen dieses Kriterium und müssen deshalb hier keine Angaben machen. →Machen Sie Angaben zu Art und Funktion des Verfahrens: k) Sie verfügen über geeignete Sicherheitsmassnahmen zum Schutz Ihres Computersystems vor unbefugtem Eindringen und zur Sicherung Ihrer Unterlagen. Antragsteller mit dem Status eines AEO erfüllen dieses Kriterium und müssen deshalb hier keine Angaben machen. →Machen Sie Angaben zu den Sicherheitsmassnahmen (z. B. Firewall, Antivirenprogramm, Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten, Verfahren bei Systemausfall): 7/11

6 Angabe zur Ansprechperson des Antragstellers: Name, Vorname: Telefon: Email: 7 Verpflichtung des Antragstellers: Der Antragsteller/die Firma verpflichtet sich: 8 Angaben zur Verwendung der Sicherheit im elektronischen Transitsystem: Der Antragsteller ersucht das BAZG, Finanzen, mit der Bewilligung über die Gesamtsicherheit zusätzlich um Zustellung von: • Anzahl Access-Codes4 (analog PIN-Code bzw. Passwort) für die Verwendung wie folgt im elektronischen Transitsystem (Zutreffendes ankreuzen und ergänzen): für mehrmalige Verwendung (unbeschränkt gültig). für einmalige Verwendung (beschränkt für die Eröffnung eines einzigen Versandvorgangs). • Anzahl Sicherheitsbescheinigungen im Falle der Anwendung des Notfallverfahrens5. Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass die Sicherheitsbescheinigungen alle zwei Jahre verlängert bzw. erneuert werden müssen und bei Kündigung der Bürgschaft unverzüglich der Bewilligungsstelle zurückzugeben sind. 9 Bestätigung des Antragstellers: Wir bestätigten die Richtigkeit der gemachten Angaben, die Erfüllung der Kriterien gemäss Antrag in Ziffer 5 und die Echtheit der beigefügten Unterlagen: Ort, Datum: Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person mit Angabe von Name und Vorname: ....................................................................................................................................................................... 4 Begriffserklärung siehe Anhang „Allgemeine Hinweise“ 5 Bei Störungen im Datentausch zwischen dem Zollsystem und dem System für die anmeldepflichtige Person erfolgt die Transiteröffnung nach dem Notfallverfahren. 8/11 • Dem BAZG, Finanzen, alle nach Bewilligungserteilung eintretenden Ereignisse mitzuteilen, die Auswirkungen auf diesen Antrag oder die erteilte Bewilligung haben. • Aufzeichnungen über die mit der Gesamtsicherheit durchgeführten Versandverfahren zu führen und die Beanspruchung des Referenzbetrags laufend zu überwachen. • Dem BAZG, Finanzen, umgehend schriftlich mitzuteilen, falls die Beanspruchung des Referenzbetrags überschritten wird (Art. 74 Abs. 5). • Auf Verlangen dem BAZG, Finanzen, zusätzliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die mit diesem Antrag im Zusammenhang stehen.

Hinweise: - Die Angaben in diesem Antrag werden von der Bewilligungsstelle vertraulich behandelt. - Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags wird Ihnen der Referenzbetrag und der Betrag der zu leistenden Bürgschaft mitgeteilt. - Nach Eingang der ordnungsgemäss ausgestellten Verpflichtungserklärung des Bürgens wird Ihnen die Bewilligungsstelle «Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Finanzen» folgende Dokumente und Codes schriftlich zustellen: • Garantie-Referenz-Nummer (GRN) und gewünschte Anzahl Access-Codes für die Transiteröffnungen im elektronischen System; und • Entsprechende Anzahl Sicherheitsbescheinigungen für die Anwendung in Notfällen (Systemausfall). 10 Bemerkungen / Verschiedenes: 11 Beilagen des Antragstellers: Dezember 2024 9/11

Beilagen/Anhang • "Allgemeine Hinweise für die Verwendung der Gesamtsicherheit im elektronischen Versandverfahren" Anhang: Allgemeine Hinweise für die Verwendung der Gesamtsicherheit im elektronischen Versandverfahren GP-ID-Nummer (Geschäfts-Partner-Identifikations-Nummer)6 Format Bedeutung Verwaltung Identifikationsnummer des Inhabers des Verfahrens (IdV). Sie ist in der Tran- sitabmeldung NCTS anzugeben. Die Verwaltung obliegt dem IdV. Um Versandverfahren im System eröffnen zu können, hat sich der IdV im e-portal des BAZG zu registrieren: Connex GRN (Guarantee Reference Number) Format Bedeutung Verwaltung Kündigung/Aufhebung 17stellig alphanumerisch Nummer der Gesamtsicherheit. Die GRN ist in der Transitabmeldung anzugeben. Die Verwaltung obliegt dem IdV. Die GRN wird anlässlich der Bewilligungserteilung schriftlich vom BAZG mitgeteilt. Wie und in welcher Form die GRN den zur Transiteröffnung bzw. Transitabmeldung befugten Personen mitgeteilt wird, liegt in der Verantwortung des Verfahrensinhabers. Schriftlicher Antrag durch den IdV zuhanden der Bewilligungsstelle (BAZG, Finanzen). Access-Code Format Bedeutung Verwaltung Mutationen 4stellig, numerisch Zugangscode (analog PIN-Code). Für die Inanspruchnahme der Bürgschaft in der Transitabmeldung anzugeben. Um Missbrauch zu vermeiden wird empfohlen, Access- Codes vertraulich und unter Geheimhaltung aufzubewahren. Die Verwaltung liegt in der Verantwortung des IdV. Dieser ersucht um eine Anzahl Access-Codes anlässlich der Antragstellung. Es ist dem IdV überlassen, ob jeder berechtigten Person ein individueller Code zugeteilt wird oder nicht. Weiter wählt er aus, ob ein Code mehrmals oder einmalig verwendet werden soll (siehe Ziffer 8 des Antrages). Die Codes werden vom System Garanzia automatisch generiert und dem IdV anlässlich der Bewilligungserteilung schriftlich vom BAZG, Finanzen, mitgeteilt. Wie und in welcher Form der/die Access- Code(s) den zur Transiteröffnung befugten Personen mitgeteilt wird, liegt in der Verantwortung des IdV. Der IdV hat die Möglichkeit neue bzw. zusätzliche Access- Codes zu bestellen. Bei Bedarf können einzelne Codes gesperrt werden. Mutationen erfolgen grundsätzlich schriftlich an die Bewilligungsstelle unter Angabe des Initial- Codes. 6 https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/register/unternehmensregister/unternehmens-identifikationsnummer.html. 10/11

Form. TC 31 – Bescheinigung über die Gesamtsicherheit Form. TC 33 – Bescheinigung über die Befreiung von der Sicherheitsleistung Format Bedeutung Verwaltung Kündigung/Aufhebung A5 – Papierform mit grünem/blauem Raster und Original- Stempelabdruc k BAZG Das Original der Bescheinigung im Notfallverfahren am Zollschalter vorgelegt werden. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist auf fünf Jahre beschränkt. Der Diebstahl oder Verlust einer Bescheinigung ist dem BAZG, Finanzen, sofort zu melden Die gewünschte Anzahl Sicherheitsbescheinigungen wird dem IdV anlässlich der Bewilligungserteilung schriftlich vom BAZG, Finanzen, zugesandt. Der IdV muss anschliessend die Rückseite der Sicherheitsbescheinigungen gemäss Vordruck ausfüllen. Jeder Eintrag einer ermächtigten Person muss durch die Unterschrift des IdV beglaubigt werden. Unbenutzte Felder können gestrichen oder für spätere Eintragungen offengelassen werden. Der IdV kann die Eintragung einzelner ermächtigten jederzeit durch Streichen annullieren. Für eine Verlängerung der Sicherheitsbescheinigungen (einmal um höchstens zwei Jahre möglich) sind die Original-Bescheinigungen per Post an das BAZG, Finanzen, zu senden. Nach dem Widerruf der Bewilligung oder der Kündigung der Bürgschaft sind alle Sicherheitsbescheinigunge n unverzüglich an das BAZG, Finanzen, zu retournieren. 11/11 6 https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/register/unternehmensregister/unternehmens-identifikationsnummer.html