Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Form. 45.85 Anhang C d 07.25
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Anhang C Erklärung betreffend den rechtmässigen Erwerb der Anbauflächen für die Erzeugung von Rohstoffen zur Herstellung von erneuerbaren Treibstoffen (gemäss Art. 12b Abs. 1 Bst. d MinöStG und Art. 19d Abs. 1 Bst. a MinöStV) Selbstdeklaration Hiermit bestätige ich als Mitglied der Geschäftsleitung, dass unser Unternehmen Name und Adresse (Herstellungsbetrieb Rohbiogas):
sowie die von uns beigezogenen Subunternehmer/innen und/oder Unterlieferant/innen: Name/n und Adresse/n (alle Rohstoffzulieferanten):
beim Anbau der Rohstoffe zur Herstellung von erneuerbaren Treibstoffen folgende Standards beachtet haben: • rechtmässiger Erwerb der Anbauflächen gemäss dem jeweiligen nationalen Recht im Anbauland; • rechtmässiger Erwerb der Anbauflächen gemäss den internationalen Verpflichtungen des betroffenen Staates sowie den von ihm anerkannten internationalen Standards.
Ich lege die Beachtung der erwähnten Standards entweder mit einem der folgenden Dokumente, deren Kopie dem Gesuch beigelegt ist, glaubhaft dar, oder nehme zur Kenntnis, dass diese Unterlagen vom WBF/SECO allenfalls eingefordert werden können: Kauf-, Pacht-, oder Leasing-Vertrag, oder andere Dokumente, welche die Landrechte und Landnutzungsrechte dokumentieren Grundbuchauszug International anerkanntes Zertifikat oder Bestätigung, welches die Einhaltung der obigen Standards bescheinigt Andere geeignete Unterlagen Keine Unterlagen
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Weiter erkläre ich, dass unser Unternehmen sowie die beigezogenen Subunternehmer/innen und/oder Unterlieferant/innen unter anderem Folgendes beachtet haben:
Feststellung und Dokumentation von den existierenden formellen oder informellen Landrechten und Landnutzungsrechten.
Freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung der Landnutzer/innen oder Landbesitzer/innen bei allen verhandelten Vereinbarungen für Entschädigung, Erwerb und freiwillige Aufgabe von Rechten.
Verzicht auf gewaltsame Vertreibung oder entschädigungslose Enteignung der lokalen Bevölkerung.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, davon Kenntnis zu haben, dass Änderungen in Herstellung oder Produktion, welche die oben genannten Standards betreffen, unverzüglich dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG zu melden sind. Die Erläuterungen zu diesem Formular habe ich zur Kenntnis genommen. Ort
Datum
Rechtsgültige Unterschrift
Beilagen:
Kauf-, Pacht-, oder Leasing-Vertrag
Grundbuchauszug
International anerkanntes Zertifikat oder Bestätigung
Andere:
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Erläuterungen zum Formular 45.85 Anhang C Gesetzliche Grundlagen Die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen können den Erläuterungen zum Formular 45.85 entnommen werden. Zusätzlich soll erwähnt werden, dass die gesetzlichen Grundlagen für die in diesem Anhang C erwähnte Selbstdeklaration in Artikel 12b Absatz 1 Buchstabe d des Mineralölsteuergesetzes vom 21. Juni 1996 (MinöStG; SR 641.61) und in Artikel 19d Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 19g Absatz 2 Buchstabe b bzw. Artikel 19f Absatz 1 und Absatz 3 der Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 1996 (MinöStV; SR 641.611) enthalten sind. Gestützt auf die erwähnten Rechtsgrundlagen wird die Steuererleichterung für erneuerbareTreibstoffe gewährt, wenn neben den übrigen Voraussetzungen Hersteller, Produzenten oder Importeure gegenüber dem Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) / Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) durch Unterlagen glaubhaft darlegen können, dass sie und ihre Zulieferer den rechtmässigen Erwerb der Anbauflächen beachtet haben. Die Einhaltung dieser Bedingungen begründet keinen direkten Anspruch auf Gewährung einer Steuererleichterung durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG. Innerbetriebliche Organisation Der Nachweis des rechtmässigen Erwerbs der Anbauflächen wird erleichtert, wenn unter anderem: • innerhalb der Geschäftsleitung über die abgegebene Erklärung informiert wird und Festlegungen der Zuständigkeiten für die kontinuierliche Beachtung und Kontrolle dieser Standards innerhalb der Unternehmensleitung erfolgen; • die Selbstdeklaration in einer der Bevölkerung verständlichen Sprache öffentlich bekannt und zugänglich gemacht wird und über die Inhalte ggf. auch mündlich unterrichtet wird. Subunternehmen und Zulieferbetriebe Der Gesuchsteller verpflichtet Subunternehmen und Zulieferbetriebe vertraglich zur Einhaltung der in der Selbstdeklaration aufgeführten Standards und Verpflichtungen. Zu diesem Zweck können die Gesuchsteller zum Beispiel eine Selbstdeklaration unterzeichnen lassen. Nachweis Das WBF/SECO kann für die Glaubhaftmachung des rechtmässigen Erwerbs der Anbauflächen zusätzlichen Erklärungen und Unterlagen einfordern. Nachforschungen Das WBF/SECO kann Informationen über die Beachtung des rechtmässigen Erwerbs der Anbauflächen, unter anderem von den in der Selbstdeklaration ggf. aufgeführten Subunternehmen und Unterlieferbetrieben, zuständigen Behörden, Einrichtungen, Institutionen und Organisationen, sowie von paritätisch zusammengesetzten Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden einholen, sofern solche bestehen. Mitwirkungspflicht, Datenschutz und Strafbestimmungen Der Gesuchsteller ist verpflichtet, die für die Glaubhaftmachung vom WBF/SECO als notwendig erachteten Erklärungen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die im Zusammenhang mit der Glaubhaftmachung des rechtmässigen Erwerbs der Anbauflächen gegenüber den Behörden gemachten Angaben unterliegen dem Datenschutz gemäss Anhang A 45a der Datenbearbeitungsverordnung BAZG vom 4. April 2007 (SR 631.061). Die Verletzung der Erklärungs-, Informations- und Glaubhaftmachungspflicht stellt eine Widerhandlung im Sinne des MinöStG dar. Wer hinsichtlich der Kriterien des rechtmässigen Erwerbs der Anbauflächen gegenüber den Behörden unwahre Angaben gemacht oder wer nach Gewährung der Steuererleichterung gegen die Kriterien der des rechtmässigen Erwerbs der Anbauflächen verstossen hat, wird mit Busse bestraft. Zudem ist die Mineralölsteuer nachzuentrichten.