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45.85-anhang-b-d

Form. 45.85 Anhang B Glaubhaftmachung der Achtung der sozialen Gesetzgebung bei der Herstellung von erneuerbaren Treibstoffen - Selbstdeklaration

Bazg · 2026-03-02 · Deutsch CH
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Form. 45.85 Anhang B d 07.25 2/3

Anhang B Glaubhaftmachung der Achtung der sozialen Gesetzgebung bei der Herstellung von erneuerbare Treibstoffen (gemäss Art. 12b Abs. 1 Bst. e MinöStG und Art. 19d Abs. 1 Bst. b MinöStV) Selbstdeklaration Hiermit bestätige ich als Mitglied der Geschäftsleitung, dass unser Unternehmen Name und Adresse (Herstellungsbetrieb Rohbiogas):

sowie die von uns beigezogenen Subunternehmer/innen und/oder Unterlieferant/innen: Name/n und Adresse/n (alle Rohstoffzulieferanten):

bei der Herstellung bzw. Produktion von erneuerbaren Treibstoffen sowie bei Anbau, Verarbeitung und sonstiger Verwertung der Ausgangsrohstoffe nachfolgend aufgeführte internationale Standards beachtet bzw. in Übereinstimmung mit diesen Standards wie folgt gehandelt haben: Gewährleistung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen • Recht zur genehmigungsfreien Bildung von freien und unabhängigen Arbeitnehmer- und Arbeit- geberorganisationen (Sozialpartner) zur Förderung des Sozialdialoges und Verbesserung der Produktionsbedingungen nicht behindert zu haben (Übereinkommen der IAO Nr. 87); • Freie Kollektivverhandlungen nicht behindert und keine Diskriminierungen oder Entlassungen aufgrund der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft vorgenommen zu haben (Übereinkommen der IAO Nr. 98); Verbot der Zwangsarbeit • Keine Zwangs- und Pflichtarbeit, keine unfreiwillige Arbeit aus privaten Gefängnissen und keine unfreiwillige und/oder unterbezahlte Arbeit aus öffentlichen Gefängnissen geduldet oder in An- spruch genommen zu haben (Übereinkommen der IAO Nr. 29 & Nr. 105);

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Verbot der Kinderarbeit • Kinder unter 18 Jahren nur zu Ausbildungs- oder kurzfristigen Aushilfszwecken am Herstellungs- bzw. Produktionsprozess beteiligt zu haben, wobei die ausgeübten Tätigkeiten in keiner Weise Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit der Jugendlichen gefährdet haben (Übereinkommen der IAO Nr. 182); • Kinder unter 15 Jahre nicht in Form der berufsmässigen oder erwerbsmässigen Arbeit am Her- stellungs- oder Produktionsprozess beteiligt zu haben (Übereinkommen der IAO Nr. 138); Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf • Keine Unterscheidung, Ausschliessung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Haut- farbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft vorgenommen zu haben, die dazu führten, dass die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wurden (Übereinkommen der IAO Nr. 111); • Lohngleichheit gewährleistet zu haben, und keine Unterscheidungen aufgrund des Geschlechts bei der Berechnung und Auszahlung des üblichen Lohns, Grund- oder Mindestlohns oder des üblichen Gehalts, des Grund- oder Mindestgehalts sowie aller zusätzlichen Vergütungen und Sachleistungen für gleichwertige Arbeit vorgenommen zu haben (Übereinkommen der IAO Nr. 100); Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds • Massnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer (insbesondere in Bezug auf Arbeitsplätze, Maschinen, Ausrüstung, chemische oder biologische Stoffe) getroffen haben (Übereinkommen der IAO Nr. 155 und Nr. 187); • Persönliche Schutzausrüstungen, Massnahmen für Notfälle und eine angemessene Ausbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeits- platz vorgesehen haben (Übereinkommen der IAO Nr. 155).

Mit meiner Unterschrift bestätige ich davon Kenntnis zu haben, dass Änderungen in Herstellung oder Produktion, welche die oben genannten Standards betreffen, unverzüglich dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG zu melden sind. Weiter erkläre ich, dass oben aufgeführte Unternehmen die jeweils nationale soziale Gesetzgebung beachten. Die Erläuterungen zu diesem Formular habe ich zur Kenntnis genommen. Ort

Datum

Rechtsgültige Unterschrift

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Erläuterungen zum Formular 45.85 Anhang B Gesetzliche Grundlagen Die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen können den Erläuterungen zum Formular 45.85 entnommen wer- den. Zusätzlich soll erwähnt werden, dass die gesetzlichen Grundlagen für die in diesem Anhang B erwähnte Selbstdeklaration in Artikel 12b Absatz 1 Buchstabe e des Mineralölsteuergesetzes vom 21. Juni 1996 (Mi- nöStG; SR 641.61) und in Artikel 19d Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 19g Absatz 2 Buchstabe b bzw. Artikel 19f Absatz 1 und Absatz 3 der Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 1996 (MinöStV; SR 641.611) enthalten sind. Gestützt auf die erwähnten Rechtsgrundlagen wird die Steuererleichterung für erneuerbare Treibstoffe ge- währt, wenn neben den übrigen Voraussetzungen Hersteller, Produzenten oder Importeure gegenüber dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) / Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) durch Unterlagen glaubhaft machen können, dass sie und ihre Zulieferer auf Einhaltung der sozialen Herstellungsbedingungen, zumindest die Einhaltung der IAO Kernübereinkommen, geachtet haben. Die Einhaltung dieser Bedingungen begründet keinen direkten Anspruch auf Gewährung einer Steuererleich- terung durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG. Innerbetriebliche Organisation Die Erfüllung der sozialen Anforderungen wird unter anderem glaubhaft gemacht, wenn: • innerhalb der Geschäftsleitung über die abgegebene Erklärung informiert wird und Festlegungen der Zu- ständigkeiten für die kontinuierliche Beachtung und Kontrolle dieser Standards innerhalb der Unterneh- mensleitung erfolgen; • die Selbstdeklaration in einer den Beschäftigten verständlichen Sprache öffentlich bekannt und zugänglich gemacht wird und über die Inhalte ggf. auch mündlich unterrichtet wird; • die Erfüllung der IAO Kernübereinkommen und der nationalen sozialen Gesetzgebung in einer Art und Weise dokumentiert wird, die eine Glaubhaftmachung ihrer Beachtung ermöglicht. Subunternehmen und Zulieferbetriebe Der Gesuchsteller verpflichtet Subunternehmen und Zulieferbetriebe vertraglich zur Einhaltung der in der Selbstdeklaration aufgeführten internationalen Arbeitsstandards. Zu diesem Zweck können die Gesuchsteller zum Beispiel eine Selbstdeklaration unterzeichnen lassen. Glaubhaftmachung Das WBF/SECO behält sich vor, die Beachtung von sozialen Herstellungsbedingungen durch das Einfordern von zusätzlichen Erklärungen und Unterlagen glaubhaft machen zu lassen. Nachforschungen Das WBF/SECO kann Informationen über die Beachtung von sozialen Herstellungsbedingungen, unter ande- rem von den in der Selbstdeklaration ggf. aufgeführten Subunternehmen und Zulieferbetrieben, zuständigen Behörden, Einrichtungen, Institutionen und Organisationen, sowie von paritätisch zusammengesetzten Orga- nisationen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden einholen, sofern solche bestehen. Mitwirkungspflicht, Datenschutz und Strafbestimmungen Der Gesuchsteller ist verpflichtet, die für die Glaubhaftmachung vom WBF/SECO als notwendig erachteten Erklärungen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die im Zusammenhang mit der Glaubhaftmachung der Erfüllung der sozialen Anforderungen an biogene Treib- stoffe gegenüber den Behörden gemachten Angaben unterliegen dem Datenschutz gemäss Anhang A 45a der Datenbearbeitungsverordnung BAZG vom 4. April 2007 (SR 631.061). Die Verletzung der Erklärungs-, Informations- und Glaubhaftmachungspflicht stellt eine Widerhandlung im Sinne des MinöStG dar. Wer hinsichtlich der Kriterien der sozialen Anforderungen unwahre Angaben gemacht oder wer nach Gewährung der Steuererleichterung gegen die Kriterien der sozialen Anforderungen verstossen hat, wird mit Busse bestraft. Zudem ist die Mineralölsteuer nachzuentrichten.