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20260112-form-54-40-d

Formular 54.40

Bazg · 2026-01-01 · Deutsch CH
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Form. 54.40 d 01.2026 1/1 Automobilsteuer Antrag um Entgeltsänderung nach Art. 2 AStV Die Bestimmungen sowie das Vorgehen bei Entgeltsänderung richten sich nach der Richtlinie 68 Anhang 3 (R-68). Antragsteller (Name und Adresse) Importeur (Name und Adresse) Ansprechperson E-Mail Tel. Nr. IBAN-Nr.

Abrechnung Abrechnungsperiode1 vom bis

Automarke Art des Antrags Betrag Automobilsteuer (Total in CHF)

Rückforderung (Entgeltsminderung)

Nachzahlung (Entgeltserhöhung)

Gründe, die zur Entgeltsänderung geführt haben Nachweis der Entgeltsänderung mit:

Transferpreisabkommen (TPA)

andere 1 Die Abrechnungsperiode bezieht sich auf den Zeitraum der geltend gemachten Entgeltsänderung Der Antrag ist bei Zoll Nord, Elisabethenstrasse 31, Postfach 149, 4010 Basel einzureichen

Der Antragsteller bestätigt die Richtigkeit der gemachten Angaben und die Einhaltung der Bestimmungen gemäss Richtlinie 68.Insbesondere bestätigt er, dass keine unzulässigen Berichtigungsgründe in die Berechnung des geänderten Entgelts einbezogen wurden und dass der An- trag keine Automobile enthält − die von der Entgeltsänderung ausgeschlossen sind (z.B. nicht automobilsteuerpflichtige Fahrzeuge, wie Lieferwagen/Transporter, im Stückgewicht von mehr als 1600 kg, vorübergehend oder auf offene Zollager eingeführte Fahrzeuge), und − bei denen die Jahresfrist der Entgeltsänderung überschritten wurde. Ort und Datum .................................................................... Unterschrift ............................................................

Beilagen 2:

Fahrzeugliste / Veranlagungsverfügungen Einfuhr

Bankbelege / CashPool Auszüge

Gutschriften / Rechnungen / Nachbelastungen

Vollmacht, wenn der Antragsteller nicht Importeur ist

TPA

2 Können auch nach der Empfangsbestätigung per E-Mail zugestellt werden. Die E-Mail-Adresse wird Ihnen dabei bekannt gegeben