A. Entscheide des Reaierunasrates 1268 1268 Baubewilligung. Abweichung von den bewilligten Plänen aus Sicherheitsüberlegungen? Der Rekurrent beruft sich vorwiegend auf Sicherheitsüberlegungen, die ihn bewogen hätten, von den bewilligten P
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A. Entscheide des Reaierunasrates
1268
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Baubewilligung. Abweichung von den bewilligten Plänen aus Sicher
heitsüberlegungen?
Der Rekurrent beruft sich vorwiegend auf Sicherheitsüberlegungen, die
ihn bewogen hätten, von den bewilligten Plänen abzuweichen. Am Au
genschein hat er zudem zugegeben, dass er mit der von der Ge
meinde verlangten Konstruktion Balkonfläche verliere.
Dem Rekurrenten ist zwar insofern zuzustimmen, als bei Baikonen
neben der Ästhetik auch die Sicherheit gebührend zu berücksichtigen
ist. Dabei sind insbesondere entsprechende Empfehlungen und Nor
men von Fachverbänden zu berücksichtigen; diese technischen Nor
men bilden somit die Grundlagen für die Qualifikation dessen, was als
Stand der Technik anzusehen ist. Den bewilligten Plänen ist zu ent
nehmen, dass die Brüstungshöhe gegen Nordwesten inklusiv Quer
stange 90 cm beträgt. Zudem weist die gegen Nordwesten abfallende
Brüstung eine Tiefe von rund 70 cm und auf den Seiten (Südwest bzw.
Nordost) eine solche von 40 cm auf. Andererseits beträgt der Zwi
schenraum auf dem bewilligten Plan zwischen der Querstange und der
Balkonwand 20 cm, was den SIA-Normen, welche einen lichten Ab
stand von Sprossen und Querstangen von 10 cm vorsieht, um ein
Durchschlüpfen von Kindern zu verhindern, nicht entspricht. Der Ver
treter der Gemeinde am Augenschein wies darauf hin, dass eine zweite
Querstange angeordnet worden sei. Wenn diese zweite Stange im
lichten Abstand zwischen der in den Plänen eingezeichneten Stange
und der massiven Brüstung angebracht werden soll - was den Unter
lagen nicht zu entnehmen ist - so sind die oben erwähnten Normen
eingehalten.
RRB 10.5.1994
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