A. Entscheide des Reqierunqsrates 1264,1265 [1982], S. 308; BVR 1979, S. 234; Aldo Zaugg, Kommentar zum Bau gesetz des Kantons Bern, Bern 1987, N 13 zu Art. 35; Erich Zimmerlin, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Aargau, 2. Aufl., Aarau
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A. Entscheide des Reqierunqsrates
1264,1265
[1982], S. 308; BVR 1979, S. 234; Aldo Zaugg, Kommentar zum Bau
gesetz des Kantons Bern, Bern 1987, N 13 zu Art. 35; Erich Zimmerlin,
Kommentar zum Baugesetz des Kantons Aargau, 2. Aufl., Aarau 1985,
N 5 zu § 4).
Die Rekurrenten verlangen mit ihrer Einsprache, dass vor der Aus
führung des Bauvorhabens die als Quartierzubringer dienende Strasse
für Fussgänger sicherer gemacht werde. Sie bringen deutlich zum
Ausdruck, dass ihrer Auffassung nach keine hinreichende Zufahrt zum
Baugebiet besteht und die Baubewilligung deswegen vorläufig nicht
erteilt werden kann. Ihre Einsprache enthält damit sowohl einen Antrag
als auch eine sachbezogene Begründung. Da sie demnach den Anfor
derungen von Art. 84 Abs. 4 EG RPG genügt, ist der Nichteintretens
entscheid aufzuheben und die Sache zur materiellen Behandlung an
den Gemeinderat zurückzuweisen.
RRB 1.2.1994
1265
Baureife. Hinreichende, rechtlich gesicherte Zufahrt (Art. 74 Abs. 1 lit.
bEG zum RPG; bGS 721.1).
Art. 74 Abs. 1 lit. b EG zum RPG schreibt eine hinreichende, rechtlich
gesicherte Zufahrt, nötigenfalls mit Autoabstellplatz vor. Daneben sind,
falls hierfür noch Platz bleibt, die kommunalen Vorschriften, hier na
mentlich Art. 52 BauR und Art. 12 und 24 des Strassenreglements
(StrR) zu beachten. Eine Verletzung dieser Bestimmungen ist nicht er
sichtlich, weist doch die Zufahrtsstrasse an der engsten Stelle eine
Breite von rund 5 m auf, was selbst für eine Feinerschliessungsstrasse,
welche eine Breite von 4,2 m aufweisen muss, genügt (vgl. Art. 11
StrR). Die am Augenschein Vorgefundenen Verhältnisse zeigen denn
auch, dass grundsätzlich eine hinreichende Zufahrt besteht, das Pro
blem indes darin liegt, dass Lastwagen der Gewerbebetriebe einander
zeitweise blockieren. Dies kann aber keine Ablehnung des Bauge
suchs nach sich ziehen.
RRB 13.12.1994
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