C. Gerichtsentscheide 3089, 3090 3089 Rechtsvorschlag. Beweis bei mündlicher Erklärung (Art. 74 SchKG). Der Betriebene ist Inhaber eines Postfachs. Wie dies zulässig ist, hatte er mündlich Rechtsvorschlag am Schalter erklärt, doch war die
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
C. Gerichtsentscheide
3089, 3090
3089
Rechtsvorschlag. Beweis bei mündlicher Erklärung (Art. 74 SchKG).
Der Betriebene ist Inhaber eines Postfachs. Wie dies zulässig ist, hatte er
mündlich Rechtsvorschlag am Schalter erklärt, doch war die Erklärung ver
sehentlich nicht auf beiden Ausfertigungen des Zahlungsbefehls notiert
und weitergeleitet worden. - Nach Einholung eines Amtsberichts erach
tete die Aufsichtsbehörde seine Darstellung als glaubhaft.
Die Schweiz kennt - im Gegensatz zu den anderen europäischen Staa
ten - die Betreibung ohne jede richterliche Vorprüfung; Blumenstein,
Handbuch des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 1911, S.241; W.
Berner, Bremen, in «Blätter für Schuldbetreibung und Konkurs» 1965,
S. 67/68. Daher ist es unerlässlich, dass der Betriebene sofort nach Einlei
tung des Verfahrens seine Einwendungen geltend machen kann. Nach all
gemeiner Praxis genügt die blosse Glaubhaftmachung der rechtzeitigen
Erklärung, um den Rechtsvorschlag zuzulassen; vgl.BGE 9 8 III 30.
Der bei der Post eingeholte Amtsbericht zeigt, dass die rechtzeitige
Erklärung des Rechtsvorschlages hier genügend glaubhaft gemacht ist. Es
bedarf keines weiteren Beleges, um ihn zuzulassen.
ABSchKG 27.5.1974 (RBer 1973/74, S.46)
3090
Rechtsöffnung, definitive. Rechtsmissbrauchseinrede gegen Unter
haltsforderung bei Konkubinatsverhältnis (Art. 80 SchKG).
Nach Art. 80 SchKG erteilt der Richter die definitive Rechtsöffnung, wenn
die Forderung auf einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil beruht. Das
Urteil des Bezirksgerichts Mittelland stellt einen definitiven Rechtsöff
nungstitel dar. Gegen diesen Titel können die in Art. 81 Abs.1 SchKG ge
nannten Einwendungen (Urkundenbeweis der Tilgung, Stundung oder
Verjährung der Forderung) erhoben werden. Der Schuldner macht nun
geltend, die Rentenverpflichtung sei erloschen. Diese Einrede ist im Rechts
öffnungsverfahren zulässig (z.B. bei Wiederverheiratung der Berechtig
445