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OG ARGVP 1988 3082

Appenzell A.Rh. · 1976-08-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3081,3082 träge der beklagten Partei sind summarisch aufzunehmen, wenn ein neuer Richterohne weitere Verhandlung informiert werden soll. - Die Par­ teien sind über den Richterwechsel zu informieren, damit sie allfäll

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C. Gerichtsentscheide

3081,3082

träge der beklagten Partei sind summarisch aufzunehmen, wenn ein

neuer Richterohne weitere Verhandlung informiert werden soll. - Die Par­

teien sind über den Richterwechsel zu informieren, damit sie allfällige Ein­

wendungen (Ablehnungsbegehren gegen die neuen Richter) und beson­

dere Gründe für die Wiederholung der Verhandlung oder Beweisabnahme

Vorbringen können.

OGer 24.4.1985 (RBer 1984/85, S. 36)

3082

Verantwortlichkeitsklage. Klagen gegen Beamte und Behördemit­

glieder wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte bei Ausübung einer

Amtshandlung.

«Es ist kürzlich wiederholt vorgekommen, dass eine unterlegene Partei ein

Gericht oder einen Richter einklagten mit der Begründung, durch einen

Entscheid oder eine Amtshandlung sei sie in ihren Persönlichkeitsrechten

verletzt worden (Art. 28 ZGB).

Die eidgenössischen und kantonalen Gesetze (ZPO, StPO, SchKG; OG

und BStP für das Verfahren vor Bundesgericht) ordnen die Rechtsmittel

gegen die Entscheide und Amtshandlungen von Gerichten, weiteren Kol­

legialbehörden und einzelnen Amtspersonen abschliessend. Damit bleibt

kein Raum, diese Behörden oder Amtspersonen einzuklagen mit der Be­

gründung, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen sei durch einen Ent­

scheid verletzt worden.

Als Aufsichtsbehörde über die Rechtspflege weisen wir Sie daher an,

solche Klagen als unzulässig zurückzuweisen. Bei Ungewissheit überden

Klagegrund ist der Kläger aufzufordern, sein Rechtsbegehren zu be­

gründen.»

Eine hiegegen erhobene staatsrechtliche Beschwerde wurde am

18. März 1977 abgewiesen.

Weisung OGer Aug. 1976 (RBer 1976/77, S. 33)

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