C. Gerichtsentscheide 3081,3082 träge der beklagten Partei sind summarisch aufzunehmen, wenn ein neuer Richterohne weitere Verhandlung informiert werden soll. - Die Par teien sind über den Richterwechsel zu informieren, damit sie allfäll
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C. Gerichtsentscheide
3081,3082
träge der beklagten Partei sind summarisch aufzunehmen, wenn ein
neuer Richterohne weitere Verhandlung informiert werden soll. - Die Par
teien sind über den Richterwechsel zu informieren, damit sie allfällige Ein
wendungen (Ablehnungsbegehren gegen die neuen Richter) und beson
dere Gründe für die Wiederholung der Verhandlung oder Beweisabnahme
Vorbringen können.
OGer 24.4.1985 (RBer 1984/85, S. 36)
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Verantwortlichkeitsklage. Klagen gegen Beamte und Behördemit
glieder wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte bei Ausübung einer
Amtshandlung.
«Es ist kürzlich wiederholt vorgekommen, dass eine unterlegene Partei ein
Gericht oder einen Richter einklagten mit der Begründung, durch einen
Entscheid oder eine Amtshandlung sei sie in ihren Persönlichkeitsrechten
verletzt worden (Art. 28 ZGB).
Die eidgenössischen und kantonalen Gesetze (ZPO, StPO, SchKG; OG
und BStP für das Verfahren vor Bundesgericht) ordnen die Rechtsmittel
gegen die Entscheide und Amtshandlungen von Gerichten, weiteren Kol
legialbehörden und einzelnen Amtspersonen abschliessend. Damit bleibt
kein Raum, diese Behörden oder Amtspersonen einzuklagen mit der Be
gründung, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen sei durch einen Ent
scheid verletzt worden.
Als Aufsichtsbehörde über die Rechtspflege weisen wir Sie daher an,
solche Klagen als unzulässig zurückzuweisen. Bei Ungewissheit überden
Klagegrund ist der Kläger aufzufordern, sein Rechtsbegehren zu be
gründen.»
Eine hiegegen erhobene staatsrechtliche Beschwerde wurde am
18. März 1977 abgewiesen.
Weisung OGer Aug. 1976 (RBer 1976/77, S. 33)
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