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O4V-23-9 ARGVP 2023 3857

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

AR GVP 35/2023 Nr. 3857 Verwaltungsrechtspflege. Untersuchungsmaxime und Mitwirkungspflicht im Ausländerrecht. Es obliegt der Behörde, die Parteien darauf aufmerksam zu machen, inwiefern sie bei der Sachverhaltsaufklärung mitwir- ken müssen. Die Mitwirkungspflicht gilt namentlich für Tatsachen, welche eine Partei besser kennt als die Behörden und welche diese ohne ihre Mitwirkung gar nicht oder nicht mit vernünftigem Aufwand erheben kön- nen (E. 7). Wahrheitswidrige Angaben und Mitwirkungspf

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Appenzell Ausserrhoden Obergericht 4. Abteilung O4V-23-9 ARGVP 2023 3857

AR GVP 35/2023 Nr. 3857 Verwaltungsrechtspflege. Untersuchungsmaxime und Mitwirkungspflicht im Ausländerrecht. Es obliegt der Behörde, die Parteien darauf aufmerksam zu machen, inwiefern sie bei der Sachverhaltsaufklärung mitwir- ken müssen. Die Mitwirkungspflicht gilt namentlich für Tatsachen, welche eine Partei besser kennt als die Behörden und welche diese ohne ihre Mitwirkung gar nicht oder nicht mit vernünftigem Aufwand erheben kön- nen (E. 7). Wahrheitswidrige Angaben und Mitwirkungspf

Appenzell Ausserrhoden Obergericht 4. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures 4. Abteilung Appenzello Interno 4. Abteilung OG