AR GVP 36/2024, Nr. 3872 Staatshaftungsrecht. Verletzung des Beschleunigungsgebots bei der Ausschaffungshaft während der Corona-Pandemie (E. 2). Für die Festlegung der Genugtuung wird die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur strafprozessualen übermässigen Inhaftierung herangezogen (E. 3). Wenn der im Ausland wohnhafte Kläger aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse an seinem Wohnort übermässig begünstigt würde, sind die Lebenshaltungskosten am Wohnort zu berücksichtigen und
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht 4. Abteilung O4V-23-29 ARGVP 2024 3872
AR GVP 36/2024, Nr. 3872 Staatshaftungsrecht. Verletzung des Beschleunigungsgebots bei der Ausschaffungshaft während der Corona-Pandemie (E. 2). Für die Festlegung der Genugtuung wird die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur strafprozessualen übermässigen Inhaftierung herangezogen (E. 3). Wenn der im Ausland wohnhafte Kläger aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse an seinem Wohnort übermässig begünstigt würde, sind die Lebenshaltungskosten am Wohnort zu berücksichtigen und
Appenzell Ausserrhoden Obergericht 4. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures 4. Abteilung Appenzello Interno 4. Abteilung OG