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O4V-22-13 ARGVP 2023 3852

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

AR GVP 35/2023 Nr. 3852 Strassen- und Erschliessungsrecht. Aufnahme einer Privatstrasse ins kommunale Strassenverzeich- nis. Über die Widmung und die öffentliche Zweckbestimmung einer privaten Strasse entscheidet das Gemein- wesen. Dabei muss es grundsätzlich die Zustimmung der Eigentümer zur Widmung einholen oder ihnen eine entsprechende öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung auferlegen (E. 6.2). Ohne vorgängige Widmung ist die Klassierung einer Strasse im Strassenverzeichnis nicht zulä

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Appenzell Ausserrhoden Obergericht 4. Abteilung O4V-22-13 ARGVP 2023 3852

AR GVP 35/2023 Nr. 3852 Strassen- und Erschliessungsrecht. Aufnahme einer Privatstrasse ins kommunale Strassenverzeich- nis. Über die Widmung und die öffentliche Zweckbestimmung einer privaten Strasse entscheidet das Gemein- wesen. Dabei muss es grundsätzlich die Zustimmung der Eigentümer zur Widmung einholen oder ihnen eine entsprechende öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung auferlegen (E. 6.2). Ohne vorgängige Widmung ist die Klassierung einer Strasse im Strassenverzeichnis nicht zulä

Appenzell Ausserrhoden Obergericht 4. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures 4. Abteilung Appenzello Interno 4. Abteilung OG