AR GVP 33/2021 Nr. 3812 Sozialhilferecht. Unterstützungswohnsitz. Die polizeiliche Anmeldung begründet eine Wohnsitzvermutung. Bei der Wohnsitzbegründung von Personen, die an einer Suchtproblematik oder mit gesundheitlichen Problemen psychischer Art zu kämpfen haben, dürfen keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Im vorliegen- den Fall liegen gewichtige Anhaltspunkte vor, dass die Beschwerdegegnerin durch den Einzug in die Wohnung den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen mit der Abs
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht 4. Abteilung O4V-20-39 ARGVP 2021 3812
AR GVP 33/2021 Nr. 3812 Sozialhilferecht. Unterstützungswohnsitz. Die polizeiliche Anmeldung begründet eine Wohnsitzvermutung. Bei der Wohnsitzbegründung von Personen, die an einer Suchtproblematik oder mit gesundheitlichen Problemen psychischer Art zu kämpfen haben, dürfen keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Im vorliegen- den Fall liegen gewichtige Anhaltspunkte vor, dass die Beschwerdegegnerin durch den Einzug in die Wohnung den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen mit der Abs
Appenzell Ausserrhoden Obergericht 4. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures 4. Abteilung Appenzello Interno 4. Abteilung OG