AR GVP 30/2018, Nr. 3724 Baubewilligungsverfahren. Rekurslegitimation. In der Regel wird die Legitimation von Nachbarn, deren Lie- genschaften sich in einem Umkreis von bis zu 100 m befinden, bejaht. Erst bei grösseren Distanzen muss eine konkrete Beeinträchtigung glaubhaft gemacht werden. Die Legitimation der Direktanstösser wurde im vorlie- genden Fall von der Vorinstanz zu Unrecht verneint. Urteil des Obergerichts, 4. Abteilung, 20.12.2018, O4V 18 17 Aus den Erwägungen: 5. Gemäss Art. 11
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Obergericht 4. Abteilung O4V-18-17 ARGVP 2018 3724
AR GVP 30/2018, Nr. 3724 Baubewilligungsverfahren. Rekurslegitimation. In der Regel wird die Legitimation von Nachbarn, deren Lie- genschaften sich in einem Umkreis von bis zu 100 m befinden, bejaht. Erst bei grösseren Distanzen muss eine konkrete Beeinträchtigung glaubhaft gemacht werden. Die Legitimation der Direktanstösser wurde im vorlie- genden Fall von der Vorinstanz zu Unrecht verneint. Urteil des Obergerichts, 4. Abteilung, 20.12.2018, O4V 18 17 Aus den Erwägungen:
5. Gemäss Art. 11
Appenzell Ausserrhoden Obergericht 4. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures 4. Abteilung Appenzello Interno 4. Abteilung OG