opencaselaw.ch

O4V-17-37 ARGVP 2018 3716

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

AR GVP 30/2018, Nr. 3716 Verfahrensrecht. Echte Noven sind im Beschwerdeverfahren nur zulässig, soweit diese nicht vom ursprüng- lich zu beurteilenden Sachverhalt abweichen. Urteil des Obergerichts, 4. Abteilung, 30.08.2018, O4V 17 37 Sachverhalt: In den vorinstanzlichen Verfahren war umstritten, ob die Ehe des Beschwerdeführers insgesamt während drei Jahren Bestand hatte, was unter Umständen zu einer Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung geführt hätte. Während des Beschwerdeverfahrens

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Obergericht 4. Abteilung O4V-17-37 ARGVP 2018 3716

AR GVP 30/2018, Nr. 3716 Verfahrensrecht. Echte Noven sind im Beschwerdeverfahren nur zulässig, soweit diese nicht vom ursprüng- lich zu beurteilenden Sachverhalt abweichen. Urteil des Obergerichts, 4. Abteilung, 30.08.2018, O4V 17 37 Sachverhalt: In den vorinstanzlichen Verfahren war umstritten, ob die Ehe des Beschwerdeführers insgesamt während drei Jahren Bestand hatte, was unter Umständen zu einer Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung geführt hätte. Während des Beschwerdeverfahrens

Appenzell Ausserrhoden Obergericht 4. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures 4. Abteilung Appenzello Interno 4. Abteilung OG