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O3V-19-47 ARGVP 2020 3772

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

AR GVP 32/2020 Nr. 3772 Invalidenversicherungsrecht. Die gerichtliche Aufhebung einer renteneinstellenden Verfügung und Rückwei- sung der Angelegenheit an die IV-Stelle zu ergänzenden Abklärungen und anschliessender Neuverfügung über den Rentenanspruch führt nicht zu einem vorläufigen Anspruch auf Weiterausrichtung der Invalidenrente bis zum Erlass der neuen Verfügung. Werden mit der neuen Verfügung Rentenleistungen zugesprochen, be- steht Anspruch auf entsprechende Nachzahlung. Urteil des O

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Appenzell Ausserrhoden Obergericht 3. Abteilung O3V-19-47 ARGVP 2020 3772

AR GVP 32/2020 Nr. 3772 Invalidenversicherungsrecht. Die gerichtliche Aufhebung einer renteneinstellenden Verfügung und Rückwei- sung der Angelegenheit an die IV-Stelle zu ergänzenden Abklärungen und anschliessender Neuverfügung über den Rentenanspruch führt nicht zu einem vorläufigen Anspruch auf Weiterausrichtung der Invalidenrente bis zum Erlass der neuen Verfügung. Werden mit der neuen Verfügung Rentenleistungen zugesprochen, be- steht Anspruch auf entsprechende Nachzahlung. Urteil des O

Appenzell Ausserrhoden Obergericht 3. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures 3. Abteilung Appenzello Interno 3. Abteilung OG