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O2V-18-28 ARGVP 2020 3774

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

AR GVP 32/2020 Nr. 3774 Ergänzungsleistungen. Vermögensverzicht. Verletzung der Schadenminderungspflicht. Urteil des Obergerichts, 2. Abteilung, 11.02.2020, O2V 18 28 Sachverhalt: Nachdem die Liegenschaft des Beschwerdeführers vollständig abgebrannt war, ermittelte die Assekuranz AR den versicherten Schaden (Neubauwert) und bezifferte diesen auf Fr. 630‘000.--. In der Folge wurde eine erste Teilzahlung in der Höhe von Fr. 300‘000.-- vorgenommen, welche der Höhe des Verkehrswerts entsprach;

Sachverhalt

Nachdem die Liegenschaft des Beschwerdeführers vollständig abgebrannt war, ermittelte die Assekuranz AR den versicherten Schaden (Neubauwert) und bezifferte diesen auf Fr. 630‘000.--. In der Folge wurde eine erste Teilzahlung in der Höhe von Fr. 300‘000.-- vorgenommen, welche der Höhe des Verkehrswerts entsprach;

Appenzell Ausserrhoden Obergericht 2. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures 2. Abteilung Appenzello Interno 2. Abteilung OG

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Appenzell Ausserrhoden Obergericht 2. Abteilung O2V-18-28 ARGVP 2020 3774

AR GVP 32/2020 Nr. 3774 Ergänzungsleistungen. Vermögensverzicht. Verletzung der Schadenminderungspflicht. Urteil des Obergerichts, 2. Abteilung, 11.02.2020, O2V 18 28 Sachverhalt: Nachdem die Liegenschaft des Beschwerdeführers vollständig abgebrannt war, ermittelte die Assekuranz AR den versicherten Schaden (Neubauwert) und bezifferte diesen auf Fr. 630‘000.--. In der Folge wurde eine erste Teilzahlung in der Höhe von Fr. 300‘000.-- vorgenommen, welche der Höhe des Verkehrswerts entsprach;

Appenzell Ausserrhoden Obergericht 2. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures 2. Abteilung Appenzello Interno 2. Abteilung OG