AR GVP 30/2018, Nr. 3722 Steuerrecht. Beurteilung der einkommenssteuerrechtlichen Abzugsfähigkeit von Verlusten aus landwirtschaft- licher Tätigkeit. Stellt ein Landwirtschaftsbetrieb eine dauernde Verlustquelle dar und wird er dennoch weiter- geführt, fehlt es am Erfordernis der Gewinnstrebigkeit. Es genügt nicht, wenn der Steuerpflichtige subjektiv eine Erwerbsabsicht behauptet, sondern diese Absicht muss aufgrund konkreter wirtschaftlicher Tatsachen auch in objektiver Hinsicht nachgewiesen
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht 2. Abteilung O2V-18-14 ARGVP 2018 3722
AR GVP 30/2018, Nr. 3722 Steuerrecht. Beurteilung der einkommenssteuerrechtlichen Abzugsfähigkeit von Verlusten aus landwirtschaft- licher Tätigkeit. Stellt ein Landwirtschaftsbetrieb eine dauernde Verlustquelle dar und wird er dennoch weiter- geführt, fehlt es am Erfordernis der Gewinnstrebigkeit. Es genügt nicht, wenn der Steuerpflichtige subjektiv eine Erwerbsabsicht behauptet, sondern diese Absicht muss aufgrund konkreter wirtschaftlicher Tatsachen auch in objektiver Hinsicht nachgewiesen
Appenzell Ausserrhoden Obergericht 2. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures 2. Abteilung Appenzello Interno 2. Abteilung OG