AR GVP 29/2017, Nr. 3703 Steuerrecht: Rechtzeitigkeit einer Eingabe im verwaltungsinternen Verfahren bei Einwurf der Eingabe in den Briefkasten der kantonalen Steuerverwaltung. Urteil des Obergerichts, 2. Abteilung, 31.10.2017, O2V 16 40 und O2V 16 42 Aus den Erwägungen: 1.3 [Die kantonale Steuerverwaltung] hat im Rahmen des Schriftenwechsel ihre Praxis erläutert, wonach Ein- gaben, welche direkt in [ihren] Briefkasten [...] eingeworfen werden und nicht noch am Einwurfstag selbst aus dem
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht 2. Abteilung O2V-16-40 ARGVP 2017 3703
AR GVP 29/2017, Nr. 3703 Steuerrecht: Rechtzeitigkeit einer Eingabe im verwaltungsinternen Verfahren bei Einwurf der Eingabe in den Briefkasten der kantonalen Steuerverwaltung. Urteil des Obergerichts, 2. Abteilung, 31.10.2017, O2V 16 40 und O2V 16 42 Aus den Erwägungen:
1.3 [Die kantonale Steuerverwaltung] hat im Rahmen des Schriftenwechsel ihre Praxis erläutert, wonach Ein- gaben, welche direkt in [ihren] Briefkasten [...] eingeworfen werden und nicht noch am Einwurfstag selbst aus dem
Appenzell Ausserrhoden Obergericht 2. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures 2. Abteilung Appenzello Interno 2. Abteilung OG