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O2S-20-10 ARGVP 2020 3794

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

AR GVP 32/2020 Nr. 3794 Amtliche Verteidigung (Art. 132 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 lit. b StPO). Angesichts der Anzahl und Schwere der strittigen Tatvorwürfe, welche in einem Zeitraum von mindestens 20 Jahren begangen worden sein sollen, ist das Vorliegen von Schwierigkeiten in tatsächlicher Hinsicht zu bejahen. Auch liegen Schwierigkeiten bei der rechtlichen Beurteilung vor, insbesondere ob jeweils ein Antrags- oder ein Offizialdelikt vorliegt. Zudem stellen sich komplexere Verjährungsfragen. Be

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Appenzell Ausserrhoden Obergericht 2. Abteilung O2S-20-10 ARGVP 2020 3794

AR GVP 32/2020 Nr. 3794 Amtliche Verteidigung (Art. 132 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 lit. b StPO). Angesichts der Anzahl und Schwere der strittigen Tatvorwürfe, welche in einem Zeitraum von mindestens 20 Jahren begangen worden sein sollen, ist das Vorliegen von Schwierigkeiten in tatsächlicher Hinsicht zu bejahen. Auch liegen Schwierigkeiten bei der rechtlichen Beurteilung vor, insbesondere ob jeweils ein Antrags- oder ein Offizialdelikt vorliegt. Zudem stellen sich komplexere Verjährungsfragen. Be

Appenzell Ausserrhoden Obergericht 2. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures 2. Abteilung Appenzello Interno 2. Abteilung OG