AR GVP 32/2020 Nr. 3797 [Stichwort
Regeste] Steht bei einem Sexualdelikt Aussage gegen Aussage, unterscheidet sich jedoch der Sachverhalt von klassischen "Vier-Augen-Delikten", ist Anklage zu erheben. Beschluss des Obergerichts, 2. Abteilung, 14.01.2020, O2S 19 8 Aus den Erwägungen: 7. Aus der angefochtenen Einstellungsverfügung vom 28. Mai 2019 geht hervor, dass das Verfahren bezüglich sexueller Nötigung und sexueller Belästigung gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO eingestellt wurde
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht 2. Abteilung O2S-19-8 ARGVP 2020 3797
AR GVP 32/2020 Nr. 3797 [Stichwort Regeste] Steht bei einem Sexualdelikt Aussage gegen Aussage, unterscheidet sich jedoch der Sachverhalt von klassischen "Vier-Augen-Delikten", ist Anklage zu erheben. Beschluss des Obergerichts, 2. Abteilung, 14.01.2020, O2S 19 8 Aus den Erwägungen:
7. Aus der angefochtenen Einstellungsverfügung vom 28. Mai 2019 geht hervor, dass das Verfahren bezüglich sexueller Nötigung und sexueller Belästigung gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO eingestellt wurde
Appenzell Ausserrhoden Obergericht 2. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures 2. Abteilung Appenzello Interno 2. Abteilung OG