AR GVP 32/2020 Nr. 3795 Amtliche Verteidigung (Art. 132 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 lit. b StPO). Aufgrund des rechtlich und tatsächlich nicht komplexen Falles ist dem Beschwerdeführer eine Verteidigung auch ohne juristisches Fachwissen mög- lich und zumutbar und ein Anspruch auf amtliche Verteidigung zu verneinen. Zirkular-Beschluss des Obergerichts, 2. Abteilung, 29.06.2020, O2S 19 14 Aus den Erwägungen: 2.2.3 Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass vorliegend die Voraussetzungen für
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht 2. Abteilung O2S-19-14 ARGVP 2020 3795
AR GVP 32/2020 Nr. 3795 Amtliche Verteidigung (Art. 132 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 lit. b StPO). Aufgrund des rechtlich und tatsächlich nicht komplexen Falles ist dem Beschwerdeführer eine Verteidigung auch ohne juristisches Fachwissen mög- lich und zumutbar und ein Anspruch auf amtliche Verteidigung zu verneinen. Zirkular-Beschluss des Obergerichts, 2. Abteilung, 29.06.2020, O2S 19 14 Aus den Erwägungen: 2.2.3 Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass vorliegend die Voraussetzungen für
Appenzell Ausserrhoden Obergericht 2. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures 2. Abteilung Appenzello Interno 2. Abteilung OG