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O2K-19-18 ARGVP 2021 3818

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

AR GVP 33/2021 Nr. 3818 Entschädigung an den Beistand (Art. 404 ZGB; Art. 54 EG zum ZGB; Art. 4 Tarif KESR). Anwendbares Recht nach einer Gesetzesänderung. Vorliegen besonderer Umstände bejaht, welche eine Erhöhung des in Art. 4 Abs. 3 Tarif KESR aufgeführten Stundenansatzes rechtfertigen. Solidarische Auferlegung von Kosten (Art. 19 Abs. 2 VRPG). Nach dem Ableben der Verbeiständeten kön- nen die Entschädigung für den Beistand sowie die Verfahrenskosten den Erben solidarisch auferlegt werden

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Appenzell Ausserrhoden Obergericht 2. Abteilung O2K-19-18 ARGVP 2021 3818

AR GVP 33/2021 Nr. 3818 Entschädigung an den Beistand (Art. 404 ZGB; Art. 54 EG zum ZGB; Art. 4 Tarif KESR). Anwendbares Recht nach einer Gesetzesänderung. Vorliegen besonderer Umstände bejaht, welche eine Erhöhung des in Art. 4 Abs. 3 Tarif KESR aufgeführten Stundenansatzes rechtfertigen. Solidarische Auferlegung von Kosten (Art. 19 Abs. 2 VRPG). Nach dem Ableben der Verbeiständeten kön- nen die Entschädigung für den Beistand sowie die Verfahrenskosten den Erben solidarisch auferlegt werden

Appenzell Ausserrhoden Obergericht 2. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures 2. Abteilung Appenzello Interno 2. Abteilung OG