AR GVP 33/2021 Nr. 3815 Urteilsänderung. Regelung Besuchs- und Kontaktrecht für einen 14-Jährigen (Art. 273 Abs. 1 ZGB). Al- lein der vom Sohn geäusserte Wille, seinen Vater nicht sehen zu wollen, genügt nicht, um dem Vater den Um- gang mit ihm gänzlich zu verweigern. Hingegen ist sein Wille in dem Sinne beachtlich, als die Kontakte zu sei- nem Vater erheblich einzuschränken sind. Die Anordnung von drei jährlichen Erinnerungskontakten von maximal einer Stunde, moderiert durch eine Bei- standsp
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht 1. Abteilung O1Z-20-2 ARGVP 2021 3815 Appenzell Rhodes-Extérieures Obergericht 1. Abteilung O1Z-20-2 ARGVP 2021 3815 Appenzello Interno Obergericht 1. Abteilung O1Z-20-2 ARGVP 2021 3815
AR GVP 33/2021 Nr. 3815 Urteilsänderung. Regelung Besuchs- und Kontaktrecht für einen 14-Jährigen (Art. 273 Abs. 1 ZGB). Al- lein der vom Sohn geäusserte Wille, seinen Vater nicht sehen zu wollen, genügt nicht, um dem Vater den Um- gang mit ihm gänzlich zu verweigern. Hingegen ist sein Wille in dem Sinne beachtlich, als die Kontakte zu sei- nem Vater erheblich einzuschränken sind. Die Anordnung von drei jährlichen Erinnerungskontakten von maximal einer Stunde, moderiert durch eine Bei- standsp
Appenzell Ausserrhoden Obergericht 1. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures Obergericht 1. Abteilung Appenzello Interno Obergericht 1. Abteilung OG