AR GVP 35/2023 Nr. 3860 Sexuelle Handlungen mit Kindern; Mittäterschaft. Indem die Mutter bei der Vergewaltigung ihrer beiden Töchter durch deren Stiefvater anwesend war und trotz ihrer Garantenstellung keinerlei Zeichen von Wider- stand zeigte, hat sie massgeblich, und somit als Mittäterin, an der Tatbegehung mitgewirkt. Gehilfenschaft. Bezüglich der vom Stiefvater an seinen Stieftöchtern begangenen sexuellen Nötigungen, wäh- rend die Mutter der Opfer im Haus anwesend war und sie aufg
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht 1. Abteilung O1S-20-8 ARGVP 2023 3860 Appenzell Rhodes-Extérieures Obergericht 1. Abteilung O1S-20-8 ARGVP 2023 3860 Appenzello Interno Obergericht 1. Abteilung O1S-20-8 ARGVP 2023 3860
AR GVP 35/2023 Nr. 3860 Sexuelle Handlungen mit Kindern; Mittäterschaft. Indem die Mutter bei der Vergewaltigung ihrer beiden Töchter durch deren Stiefvater anwesend war und trotz ihrer Garantenstellung keinerlei Zeichen von Wider- stand zeigte, hat sie massgeblich, und somit als Mittäterin, an der Tatbegehung mitgewirkt. Gehilfenschaft. Bezüglich der vom Stiefvater an seinen Stieftöchtern begangenen sexuellen Nötigungen, wäh- rend die Mutter der Opfer im Haus anwesend war und sie aufg
Appenzell Ausserrhoden Obergericht 1. Abteilung Appenzell Rhodes-Extérieures Obergericht 1. Abteilung Appenzello Interno Obergericht 1. Abteilung OG