AR GVP 35/2023 Nr. 3863 Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 53 ZPO). Wird ein Augenscheinprotokoll den Parteien erst zusam- men mit dem begründeten Urteil zugestellt, wird das rechtliche Gehör der Parteien verletzt. Die Heilung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren ist nicht möglich. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 05.09.2023, ERZ 23 36 Aus den Erwägungen: 4.1 Die Beschwerdeführerin bemängelt, das Augenscheinprotokoll sei erst zusammen mit dem begründe
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht Einzelrichter ERZ-23-36 ARGVP 2023 3863
AR GVP 35/2023 Nr. 3863 Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 53 ZPO). Wird ein Augenscheinprotokoll den Parteien erst zusam- men mit dem begründeten Urteil zugestellt, wird das rechtliche Gehör der Parteien verletzt. Die Heilung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren ist nicht möglich. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 05.09.2023, ERZ 23 36 Aus den Erwägungen: 4.1 Die Beschwerdeführerin bemängelt, das Augenscheinprotokoll sei erst zusammen mit dem begründe
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