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ERZ-23-21 ARGVP 2023 3867

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

AR GVP 35/2023 Nr. 3867 Privatkonkurs (Art. 191 SchKG). Wer freiwillig seinen eigenen Konkurs begehrt, muss über ein gewisses Ver- mögen verfügen, dessen Erlös den Gläubigern übertragen werden kann. Die Insolvenzerklärung dient nicht der Schuldensanierung von Privatpersonen. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 28.04.2023, ERZ 23 21 Aus den Erwägungen: 5.1 Gemäss Art. 191 SchKG kann ein Schuldner die Konkurseröffnung selber beantragen, indem er sich beim Gericht für zahlungsunfähig

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Appenzell Ausserrhoden Obergericht Einzelrichter ERZ-23-21 ARGVP 2023 3867

AR GVP 35/2023 Nr. 3867 Privatkonkurs (Art. 191 SchKG). Wer freiwillig seinen eigenen Konkurs begehrt, muss über ein gewisses Ver- mögen verfügen, dessen Erlös den Gläubigern übertragen werden kann. Die Insolvenzerklärung dient nicht der Schuldensanierung von Privatpersonen. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 28.04.2023, ERZ 23 21 Aus den Erwägungen: 5.1 Gemäss Art. 191 SchKG kann ein Schuldner die Konkurseröffnung selber beantragen, indem er sich beim Gericht für zahlungsunfähig

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