AR GVP 33/2021 Nr. 3823 Zeugnisfähigkeit (Art. 169 ZPO). Ein 7jähriges Kind ist noch nicht urteilsfähig und von einer Zeugenbefra- gung - auch einer informellen gemäss Art. 168 Abs. 2 ZPO - ist deshalb abzusehen. Verfügung des Einzelrichters des Obergerichts, 04.10.2021, ERZ 21 38 Aus den Erwägungen: i) Zum Beweis für ihre Behauptung, der Kindsvater habe den Kindern gegenüber geäussert, die Kindsmutter komme ins Gefängnis, wenn sie die Kinder nicht umgehend in A. einschule, hat die Gesuchst
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht Einzelrichter ERZ-21-38 ARGVP 2021 3823
AR GVP 33/2021 Nr. 3823 Zeugnisfähigkeit (Art. 169 ZPO). Ein 7jähriges Kind ist noch nicht urteilsfähig und von einer Zeugenbefra- gung - auch einer informellen gemäss Art. 168 Abs. 2 ZPO - ist deshalb abzusehen. Verfügung des Einzelrichters des Obergerichts, 04.10.2021, ERZ 21 38 Aus den Erwägungen:
i) Zum Beweis für ihre Behauptung, der Kindsvater habe den Kindern gegenüber geäussert, die Kindsmutter komme ins Gefängnis, wenn sie die Kinder nicht umgehend in A. einschule, hat die Gesuchst
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