ERZ-20-31 ARGVP 2021 3817

Appenzell A.Rh. 2021-01-01 Deutsch AR

AR GVP 33/2021 Nr. 3817

Familienrechtliches Existenzminimum (Art. 276 und 285 ZGB). Zum familienrechtlichen Existenzminimum

gehören unter anderem die Steuern, wobei für die Kinder ein separater Steueranteil auszuscheiden ist. Be-

rechnungsmethode.

Unterhaltsberechnung mittels Verwendung der Tabellen von Bähler/Spycher.

Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 20.09.2021, ERZ 20 31

Aus den Erwägungen:

3.3.5 Schliesslich hat die Berufungsklägerin die von der Vorinstanz eingesetzten Steuer

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Appenzell Ausserrhoden Obergericht Einzelrichter ERZ-20-31 ARGVP 2021 3817 AR GVP 33/2021 Nr. 3817 Familienrechtliches Existenzminimum (Art. 276 und 285 ZGB). Zum familienrechtlichen Existenzminimum gehören unter anderem die Steuern, wobei für die Kinder ein separater Steueranteil auszuscheiden ist. Be- rechnungsmethode. Unterhaltsberechnung mittels Verwendung der Tabellen von Bähler/Spycher. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 20.09.2021, ERZ 20 31 Aus den Erwägungen: 3.3.5 Schliesslich hat die Berufungsklägerin die von der Vorinstanz eingesetzten Steuer Appenzell Ausserrhoden Obergericht Einzelrichter Appenzell Rhodes-Extérieures Einzelrichter Appenzello Interno Einzelrichter OG