AR GVP 30/2018, Nr. 3734 Rechtsmittel gegen die Genehmigung eines vorsorglichen Massnahmeentscheids im Scheidungsver- fahren. Gegen den Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts ist - je nach Streitwert - das Rechtsmittel der Berufung oder der Beschwerde gegeben (Art. 308 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 ZPO sowie Art. 319 lit. a ZPO). Umdeutung (Konversion) des fälschlicherweise erhobenen Rechtsmittels. Eine Konversion ist grundsätz- lich abzulehnen und nur ausnahmsweise möglich, wenn die Rec
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht Einzelrichter ERZ-17-30 ARGVP 2018 3734
AR GVP 30/2018, Nr. 3734 Rechtsmittel gegen die Genehmigung eines vorsorglichen Massnahmeentscheids im Scheidungsver- fahren. Gegen den Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts ist - je nach Streitwert - das Rechtsmittel der Berufung oder der Beschwerde gegeben (Art. 308 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 ZPO sowie Art. 319 lit. a ZPO). Umdeutung (Konversion) des fälschlicherweise erhobenen Rechtsmittels. Eine Konversion ist grundsätz- lich abzulehnen und nur ausnahmsweise möglich, wenn die Rec
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