AR GVP 32/2020 Nr. 3788 Werkmangel. Überschiessendes Beweisergebnis. Unter dem Titel "überschiessendes Beweisergebnis" ist es möglich, auch unbehauptete, aber durch das Beweisverfahren erwiesene Tatsachen zu berücksichtigen, wenn die unbehaupteten Tatsachen noch im Rahmen dessen liegen, was behauptet wurde bzw. den behaup- teten im Ergebnis gleichwertig sind. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 24.07.2020, ERZ 17 28 Aus den Erwägungen: 2.2 [….] Zusammenfassend ist der Schaden am M
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht Einzelrichter ERZ-17-28 ARGVP 2020 3788
AR GVP 32/2020 Nr. 3788 Werkmangel. Überschiessendes Beweisergebnis. Unter dem Titel "überschiessendes Beweisergebnis" ist es möglich, auch unbehauptete, aber durch das Beweisverfahren erwiesene Tatsachen zu berücksichtigen, wenn die unbehaupteten Tatsachen noch im Rahmen dessen liegen, was behauptet wurde bzw. den behaup- teten im Ergebnis gleichwertig sind. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 24.07.2020, ERZ 17 28 Aus den Erwägungen: 2.2 [….] Zusammenfassend ist der Schaden am M
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