AR GVP 35/2023 Nr. 3859 Polizeigesetz. Massnahmen bei häuslicher Gewalt. Beweismass. Die von der Beigeladenen behaupteten Tätlichkeiten sind im vorliegenden Fall nicht glaubhaft gemacht. Die Zerstörung eines Handys genügt nicht, um den Beschwerdeführer für 10 Tage aus der von ihm gemieteten Wohnung wegzuweisen. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 12.01.2023, ERV 23 2 Aus den Erwägungen: 2.2.3 Es steht unzweifelhaft fest, dass der Beschwerdeführer und die Beigeladene Mitbewohner in
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Obergericht Einzelrichter ERV-23-2 ARGVP 2023 3859
AR GVP 35/2023 Nr. 3859 Polizeigesetz. Massnahmen bei häuslicher Gewalt. Beweismass. Die von der Beigeladenen behaupteten Tätlichkeiten sind im vorliegenden Fall nicht glaubhaft gemacht. Die Zerstörung eines Handys genügt nicht, um den Beschwerdeführer für 10 Tage aus der von ihm gemieteten Wohnung wegzuweisen. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 12.01.2023, ERV 23 2 Aus den Erwägungen: 2.2.3 Es steht unzweifelhaft fest, dass der Beschwerdeführer und die Beigeladene Mitbewohner in
Appenzell Ausserrhoden Obergericht Einzelrichter Appenzell Rhodes-Extérieures Einzelrichter Appenzello Interno Einzelrichter OG